Im Gesetz steht, dass an Sonntagen und bundesweiten Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr weder LKW über 7,5 t noch LKW mit Anhänger fahren dürfen.

Wird der Gaul dann wohl oder übel selber laufen müssen !!!!

Gruß <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />