Auskunft gibt Anhang 8 von SR 741.41(Stand am 13. September 2005)

:
Gefährliche Fahrzeugteile
1 Unnötige Teile
11 Frontschutzbügel müssen so ausgestaltet sein, dass sie bei Kollisionen,namentlich mit Fussgängern, Fussgängerinnen, Zweiradfahrern oder Zweiradfahrerinnen
keine zusätzliche Verletzungsgefahr darstellen.

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