Ganz langsam zum mitschreiben - ich spiele das mit einem reglementierten Luftschadstoff, als Beispiel CO, einmal durch:

Euro III PkW und N1-I (leichteste Nfz-Klasse): 0,64 g/km für Diesel
Euro III N1-III (und PkW über 2.5t hzGG): 0,95 g/km

Gedankenexperiment: Der TDI hatte z.B. 1,2 g/km, mit Nachrüstkat, geänderter Einspritzpumpe oder was-weiß-ich welcher Modifikation kommen wir auf 0,8 g/km. Bei Auflastung erfüllt das Fahrzeug nun die Euro III der schwersten Kategorie. Das hilft ev. bei Feinstaubfahrverboten, wenn "Euro III" ohne Zusatz gefordert sein sollte. Für die Steuer hilft es nichts, weil sich die am Standard-PkW-Grenzwert orientiert. Würden 0,6 g/km gemessen, wäre auch die steuerlich günstigere Einstufung erreicht.

Grüße,
Peter