Moin Thomas,
wichtig ist der Einspruch den Du gegen den Steuerbescheid einlegen musst. Daraufhin kann das FA das Verfahren zum Ruhen bringen da ja bereits eine Musterklage läuft (mein Patrol) oder aber das FA bringt das Verfahren nicht zum Ruhen, dann musst Du ggf. selbst Klage einreichen.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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