Hallo,

heute wollte ich meine Ersatzradhalterung auf der Motorhaube eintragen lassen. Der TÜV-Mensch war soweit mit der Konstruktion und Stabilität einverstanden, wollte es aber nicht in die Papiere eintragen, da er der Meinung ist, es zählt als „Beladung???“ und bräuchte deswegen nicht eingetragen werden. Das wiederum wollte er mir aber auch nicht schriftlich geben. Nun sind wir so verblieben, dass er sich nochmals in seinen Büchern schlau macht, und ich ihm parallel eine Briefkopie mit dem gewünschten Eintrag mitbringe. Allerdings darf der Eintrag nicht älter als aus dem Jahr 1998 sein, da sich damals irgendwelche Vorschriften des Sichtfeldes änderten.
Jetzt wäre es also toll, wenn mir jemand mit dem Eintrag: „WAHLWEISE ERSATZRAD AUF DER MOTORHAUBE“ am besten ohne Größenbezeichnung weiterhelfen könnte.

Gruss Carsten


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Gruss
Carsten