Zitat
Hallo Rainer,


Zitat
Braucht nicht eingetragen zu werden. Einen Dachgepäckträger lässt Du ja auch nicht eintragen. Und das zweite Reserverad an der Hecktür auch nicht.

ja, das stimmt ja eigentlich schon, aber das Hauptproblem ist wohl das eingeschränkte Sichtfeld. Wenn Dir der Gutachter
nach einem Unfall nachweist, Du hättest ihn ohne Reserverad vermeiden können, dann <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" />



Gruss Carsten


Passt schon...
In meinem Defender, mit Rad auf der Haube (255/85 R16), saß einen TüVler. Sichbereich ist ok und muss nicht eingetragen werden, so seine Aussage.