Auch von mir (noch grün-weiße, bald blaue Fraktion): Das Ersatzrad auf der Haube ist ist rechtlich mitgeführte Ladung, die lediglich sicher befestigt sein muß. Mehr nicht. Und das serienmäßge Rad schränkt die Sicht auf den Straßenverkehr nur minimal ein in Richtung der schräg gegenüber liegenden Frontpartie. Die Rundumsicht ist gar nicht eingeschränkt.
Fazit: Spar Dir das Geld für die Eintragung und kauf' Dir was Schönes. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Beste Grüße,
Peter
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