Zitat
Frage am Rand:

Wenn man weder Sichtbehinderung nach vorne, noch eine schwergängige Hecktür will, dann käme ja noch die alte Reserverad an der Seite Variante, wie etwa beim Wolf in Frage.


Wie sieht es denn da mit dem TÜV aus ??


stvo § 22
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.