diese stossstange mit a-bar od. auch lampenhalter od. auch schutzbügel für die seilwinde ist nicht mehr eintragungsfähig.
seit dem 30.09.2005
die ausführungsvorschriften für den tüv sind landesweit eindeutig aaaber
einige tüv sachverständige legen das sachbearbeiterprinzip sehr weit aus und machen sich nicht die mühe ihre eigenen anweisungen zu lesen.
erlaubt isr der bügel defenitiv NICHT.
entscheidend ist das datum der eintragung auch eine legale eintagung kann unrechtmäßig sein wenn sie gegen geltendes recht verstößt und das tun alle die nach dem 30.09.05 eingetragen sind.
also fz. anhalten,verkehrskontrolle,fz.sicherstellen,gutachten,bügel wieder abbauen strafe und gutachten bezahlen fertig.
ca. 1500 euro
gruß holger