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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Hallo, Also eine Sache ist mir immer noch nicht klar: Soweit ich weiß, ist es doch so, das die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt (oder so), wenn man was anbaut, was man nicht anbauen darf. Andererseits aber sagen die beim TÜV: alles was die Eintragungsdaten in den Papieren nicht verändert, muss überhaupt nicht eingetragen werden - also z.B. das Gewicht nicht erhöht wird, oder die Länge oder Breite des Autos etc. Wenn ich nun aber ne andere Stoßstange anbaue, die - mal angenommen - das Auto nicht schwerer, breiter oder sonstwas macht, darf ich die doch ohne Eintragung fahren, selbst wenn sie selbstgebaut ist (nach TÜV-Richtlinien). So habe ich das verstanden. Oder ist das falsch? Weiß das jemand? Grüße Sarotti
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