natürlich hat keiner was anderes gesagt.

aber:
wenn kuhfänger mit alter abe oder mit altem teilegutachten vor dieser ominösen europäischen spezial verordnung noch bis mitte 2007 eingetragen werden können, warum zum henker dann keine einzelabnahme für eine "alte" stossstange bis mitte 2007.

was ist denn nun mit der gleichheit???

woooo liegt denn der unterschied zwischen meinem tollen windenrammbügel und diesem hier:


[Linked Image von jeep.cfasp.de]

???????????????????????????

jaja, ich weis:
der hat nen teilegutachten von 1999 und ist somit weiter eintragungsfähig.

na und!!!



ich versteh die welt nicht mehr!!!!

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />


gleich geh ich raus und nehm die flex!!!

der schrotti freut sich!!!


scheisse drecke alles.