Ich lege §56 StVZO so aus, dass der Innenspiegel Pflicht ist, solange man darin nach hinten irgendwas sieht. Im Zweifel ist das der Fall, wenn er Bestandteil der Fahrzeughomologation ist. Aber ich könnte mich irren.

Der Innenspiegel im Landy scheint tatsächlich geschaffen, um vorfahrtberechtigten Querverkehr und Fußgänger beim Abbiegen auszublenden. Ich habe da anfangs manch unangenehme Überraschung erlebt und wundere mich, dass eigentlich nie jemand motzt.