Zitat
§56 StVZO:

(2) Es sind erforderlich

1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, [color:"red"]zusätzlich[/color] ein Außenspiegel an der rechten Seite,

3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts [color:"red"]durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,[/color] zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -, ...



da steht ganz eindeutig, dass der Innenspiegel Vorschrift ist, [color:"green"] solange er nur entfernt seinen Zweck erfüllt. [/color]
Das sehe ich anders. Für mich ist es eine "kann" Bestimmung
Also ist der Innenspiegel keine Pflicht wenn ein zweiter (rechter beim Linkslenker) Aussenspiegel vorhanden ist


Gruß Rainer
Ich wäre gerne arm und hässlich, aber das Schicksal hats anders gewollt.