tach
einfach gehts bei einem listenhund nicht
1.sachkundenachweis
2.polizeiliches führungszeugnis
3.ordnungsbehördliche erlaubnis zur betreuung,das heisst erst nur spaziergänge.
4.ordnungsbehördliche erlaubnis zum halten des hundes.
5.ordnungsbehördliche besuchskontrollen (haus u.garten)
usw.
6.freiwillige verhaltensprüfung z.b.maulkorbbefreiung.
7.usw. usw.

aber das alles war und ist es mir wert!

für ein hundeleben hat der mensch die verantwortung.


manche menschen dürfen mir nichts verbieten - einige aber dürfen mir nicht einmal etwas erlauben.