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Hallo,
hatte mal ein Erlebnis in dieser Sache beim Tüv....war zwar mit nem Renault Rapid aber was solls...
Tüv: Ihre Leuchtweitenregulierung funktioniert nicht! Ich: Aber die Scheinwerferhöhe stimmt doch! Tüv: Ja schon aber sie muss auch funktionieren wenn sie da ist! Ich: Hmm, und wenn ich den Drehknopf abziehe un einen Blindstopfen drauf mache? Tüv: Dann ist sie immernoch da!
Der Tüvler hatts dann als Mangel vermerkt und ich habe meine Plakette NICHT bekommen!
Ich würde sagen es ist glück, wenns der Prüfer nicht bemerkt....also besser reparieren.
Gruß Aaron
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