Zitat
(6) In einem Zug [color:"red"]brauchen[/color] nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. [color:"red"]Die Abschaltung[/color] der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber [color:"red"]nur dann zulässig[/color], wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung [color:"red"]selbsttätig[/color] duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung [color:"red"]erfolgt[/color].


Wenn ich Punkt 6 richtig interpretiere ist die Abschaltung freiwillig und nicht Vorschrift.

Der TüV Fritze hat dich rundum verarscht.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />


It's your life - make it a happy one!