Ich stelle mir gerade meine Eintragung in den Papieren vor:
Ausnahmegenehmigung:
Ablastung auf 2500 kg , bei gebrauchtem Stoßdämpfer ohne weiteres möglich, bei Erneuerung des Dämpfers sollte die Kraft(N) sicherheitshalber gemessen werden. PRUST <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />

Sven