Mal abgesehen von einer von der Staatsanwaltschaft beabsichtigten Revision geht der Fall wohl auch auf einer anderen Ebene weiter.

Wie verschiedene deutsche Zeitungen unter Berufung auf die türkische Zeitung „Hürriyet“ berichten, beabsichtigt die Familie der Ermordeten, das Sorgerecht für deren Kind zu beantragen. In der Familie soll es sogar bereits eine Alternativ-Planung für den Fall geben, daß das zuständige deutsche Familiengericht diesen Antrag ablehnt. Dann soll der leibliche Vater (also derjenige, mit dem die Ermordete ganz jung zwangsweise verheiratet wurde und den sie dann später aus eigener freier Entscheidung verlassen hat) das Sorgerecht erhalten. Bisher (d.h. während des Prozesses) lebte das Kind bei Pflegeeltern in Potsdam, wohingegen der Vater in der Türkei lebt. Der Familie war der Umgang mit dem Kind während des Verfahrens untersagt.

Im übrigen erscheint das in Deutschland gefällte Urteil vielen in der Türkei als zu mild. Schlagzeile der Hürriyet am Samstag: „Der Erfolg der Familie blamiert uns in der Welt.“ (lt. „Der Tagesspiegel“ vom 16.04.2006)

mfG

Rainer



Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)