Hallo,
Finanzamt Pinneberg läßt den Doppelkabiner als LKW zu, wenn Sizzbank raus, Gurte entfernt und
halbhohe Trennwand eingebaut ist.
Das Gesetz sagt nichts über die Ausführung der Laderäume, also beim Doppelkabiner ein geschlossener
und ein offener Laderaum. Aussage des zuständigen Sachbearbeiters, Herr Wöhrmann.
So hat wohl jedes Finanzamt eine eigene Vorgehensweise.

Gruß Hans-Jürgen