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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Am Dachtr�ger befestigt gelten sie als Ladung und werden nicht beanstandet - solange du nicht mit voller FLAK Beleuchtung angehalten wirst.
Arbeitsscheinwerfer ist der Erkl�rungssatz. Das mag f�r die Schweiz so gellten aber nicht in D. Die Dinger geh�ren fest montiert und nur im gesetztlichen Rahmen.
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Habemus Papam
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Arbeitsscheinwerfer nrmalerweise erst ab 3,5 to zGG... Das galt bis ca Mai 2005.Danach hat die EU alles durcheinandergeworfen.
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Unter einem guten Stern
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Unter einem guten Stern
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Laut Aussage vom TUEV-Pruefer vom Februar 2006 ist es voellig egal wieviel Licht man sich aufs Auto schraubt, solange es separat geschaltet ist. Ein Auto darf nur ein paar Abblend- und Fernlichter haben, alles andere sind Arbeitsscheinwerfer und auch nur als solche zu gebrauchen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
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Keine Angst, er will nur spielen.
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Laut dem pdf hat sein Tüvver recht! 5.3.2 Arbeitsscheinwerfer
Vorhandensein: zulässig
Genehmigungszeichen: ohne
Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar
Es besteht hinsichtlich des Anbringungsortes keine besondere Vorschrift. Seite 66 von 89 AKE Sonstiges: Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein. Erforderlich ist stets ein separater Schalter. Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrolleuchte. Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO). Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig". Laut diesem Dokument darf ich folglich mir alles mögliche ans Auto schrauben, es muss nichtmal E-Kennzeichnung haben, es muss lediglich separat schaltbar sein, nichtmal eine Kontrollleuchte ist vorgeschrieben, lediglich empfohlen. Und es gilt nicht nur für LKW, sondern lediglich für mehrspurige Fahrzeuge, also alles ausser Mopped. MfG der Dicdocdac
Nur ein Narr macht keine Experimente.
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Ein Auto darf nur ein paar Abblend- und Fernlichter haben, alles andere sind Arbeitsscheinwerfer und auch nur als solche zu gebrauchen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> Das ist Müll!Steht auch in dem PDF.
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Ach das meinst du, ja, dann hast du recht!
Aber ich merke auch immer wieder, TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen wie Du und Ich.
MfG die MDF
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Am Dachtr�ger befestigt gelten sie als Ladung und werden nicht beanstandet - solange du nicht mit voller FLAK Beleuchtung angehalten wirst.
Arbeitsscheinwerfer ist der Erkl�rungssatz. Das mag f�r die Schweiz so gellten aber nicht in D. Die Dinger geh�ren fest montiert und nur im gesetztlichen Rahmen. Die Aussage hab ich von einem Deutschen, bei uns sind sie ganz klipp & klar verboten. Es dürfen nur 2 zusätzliche Fernscheinwerfer montiert werden und auf dem Dach ist nur bei Frontlenkerbauweise gestattet wegen der Eigenblendung, ansonsten unzulässig. Arbeitsscheinwerfer sind nur gestattet bei Fahrzeugen die offensichtlich auch so eingesetzt werden, nicht bei Hobbyfahrzeugen. Soweit die Lage im wilden Bergstaat. 
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![[Linked Image von jeep.cfasp.de]](http://jeep.cfasp.de/upload/108698.jpg) die außen sind schon zu hell (130 watt) die anderen sind ok
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