Zitat
Am Dachtr�ger befestigt gelten sie als Ladung und werden nicht beanstandet - solange du nicht mit voller FLAK Beleuchtung angehalten wirst.

Arbeitsscheinwerfer ist der Erkl�rungssatz.

Das mag f�r die Schweiz so gellten aber nicht in D.
Die Dinger geh�ren fest montiert und nur im gesetztlichen Rahmen.