Laut dem pdf hat sein Tüvver recht!

Zitat
5.3.2 Arbeitsscheinwerfer

Vorhandensein: zulässig

Genehmigungszeichen: ohne


Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar

Es besteht hinsichtlich des
Anbringungsortes keine besondere
Vorschrift.
Seite 66 von 89 AKE
Sonstiges: Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit
Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/
Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein.
Erforderlich ist stets ein separater Schalter.
Empfehlenswert ist die Anbringung einer
zugehörigen Kontrolleuchte.
Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur
Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen
Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht
benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO).
Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den
o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden
können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an
geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der
Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein:
"Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der
Fahrt nicht zulässig".


Laut diesem Dokument darf ich folglich mir alles mögliche ans Auto schrauben, es muss nichtmal E-Kennzeichnung haben, es muss lediglich separat schaltbar sein, nichtmal eine Kontrollleuchte ist vorgeschrieben, lediglich empfohlen.

Und es gilt nicht nur für LKW, sondern lediglich für mehrspurige Fahrzeuge, also alles ausser Mopped.

MfG der Dicdocdac


Nur ein Narr macht keine Experimente.