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Keine Angst, er will nur spielen.
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Laut dem pdf hat sein Tüvver recht! 5.3.2 Arbeitsscheinwerfer
Vorhandensein: zulässig
Genehmigungszeichen: ohne
Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar
Es besteht hinsichtlich des Anbringungsortes keine besondere Vorschrift. Seite 66 von 89 AKE Sonstiges: Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein. Erforderlich ist stets ein separater Schalter. Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrolleuchte. Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO). Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig". Laut diesem Dokument darf ich folglich mir alles mögliche ans Auto schrauben, es muss nichtmal E-Kennzeichnung haben, es muss lediglich separat schaltbar sein, nichtmal eine Kontrollleuchte ist vorgeschrieben, lediglich empfohlen. Und es gilt nicht nur für LKW, sondern lediglich für mehrspurige Fahrzeuge, also alles ausser Mopped. MfG der Dicdocdac
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