Zitat
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Am Dachtr�ger befestigt gelten sie als Ladung und werden nicht beanstandet - solange du nicht mit voller FLAK Beleuchtung angehalten wirst.

Arbeitsscheinwerfer ist der Erkl�rungssatz.

Das mag f�r die Schweiz so gellten aber nicht in D.
Die Dinger geh�ren fest montiert und nur im gesetztlichen Rahmen.

Die Aussage hab ich von einem Deutschen, bei uns sind sie ganz klipp & klar verboten.

Es dürfen nur 2 zusätzliche Fernscheinwerfer montiert werden und auf dem Dach ist nur bei Frontlenkerbauweise gestattet wegen der Eigenblendung, ansonsten unzulässig.
Arbeitsscheinwerfer sind nur gestattet bei Fahrzeugen die offensichtlich auch so eingesetzt werden, nicht bei Hobbyfahrzeugen.

Soweit die Lage im wilden Bergstaat. grin


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