Jap, ich hatte das schon in Facebook gepostet gehabt.
Nix mehr mit Scheunenfund oder Aufbewahrung zwecks späterer Restaurierung.
Fahrzeug abgemeldet = unmittelbare Zwangsverschrottung.
Der Amtsschimmel wird sich mit Freuden darauf stürzen.
die Aufregung kann man sich sparen, es gibt unter Art 2.2 genügend Ausnahmen von der VO und damit Gestaltungsspielraum:
(2)Diese Verordnung gilt nicht
a)für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Artikel 3 Nummer 31 der Verordnung (EU) 2018/858;
b)andere Teile eines Fahrzeugs, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung für die Klasse N1, N2, N3, M2 oder M3 erteilt wurde, als das Basisfahrzeug;
c)für Kleinserienfahrzeuge im Sinne von Artikel 3 Nummer 30 der Verordnung (EU) 2018/858;
d)für Fahrzeuge von historischem Interesse im Sinne von Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 2014/45/EU
Notfalls lässt man ein SoKfz mit Freitext eintragen, z.B. "Feldlabor", dazu braucht´s eigentlich nur einen Chemiebaukasten im Auto, mal stark vereinfacht dargestellt.
Grundsätzlich finde ich es begrüssenswert, dass Schrottwagen von den Strassen verschwinden und ihre vernünftige Entsorgung geregelt wird, dass in einem Zug die Autonation Deutschland ihre Preziosen vernichtet, steht dabei nicht zu befürchten.- EU hin oder her.
Viel Spass..frank