Du stützt dich auf lit. a - wird nur nicht machbar sei, wenn das restaurationsobjekt gerade nicht fahrbereit ist, weil Du gerade wiederaufbaust, wenn Dich die Behörde vorführen lässt und die wiederkehrende Überprüfung gerade nicht positiv ausgehen würde. Ich habe schon Sympathie dafür, dass jedes denkbare Schlupfloch als tauglich erachtet wird, "weil es immer schon so war" - Autoland Deutschland und so. Aber die EU-Verordnungen legt der EuGH aus, und wenn der nicht will..?
Schau' Dir den Thread an :
https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=98556Die Argumentation ist hinterhältig: Weil die Originale Typgenehmigung aus dem Jahre Schnee platzt, überprüfen wir nach den aktuellen Standards, ist ja die "erstmalige rechtkonforme Zulassung as per 2024 oder 25 oder.."
Die Verbrenner müssen von der Straße, um jeden Preis,