Wenn jemand im Ausland verstirbt, muss das sowieso durch die Botschaft aufgearbeitet werden. Deren Personal kennt die Abläufe, zuständigen Ämter, Kontaktpersonen, Gepflogenheiten, beherscht die Sprache usw.

Die Hinterbliebenen müssen das zusammen mit der deutschen Botschaft in Marokko und der Marokkanischen Botschaft in Deutschland aufgleisen. Ob das eigentliche Zurückholen durch Verwandte, Freunde oder ADAC gemacht wird ist nebensächlich. Auch der ADAC kann nur den Transport organisieren, Rechtsklimbim ist Sache der Angehörigen und der Botschaft/en.