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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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ich könnte mir vorstellen, dass die WoMo-Geschichte letztendlich nach hinten losgeht. Seither kostet ein WoMo nicht viel im Jahr, kann man also locker angemeldet lassen. Wenn das jetzt so viel teurer wird, könnte ich mir vorstellen, dass viele (gerade von der Tupperware-Flotille) ihr WoMo nur noch für ein paar Monate im Jahr anmelden werden.
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
[:O]===[O:]
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von Fusel bespritzt
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Dann zahlste wahrscheinlich bald Grundsteuer für die Immobilie. Die haben Phantasie...
Sorry, bin mal wieder destruktiv. Ich geh schon...
Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.
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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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@Monny
was machst du denn wenn die die WomoGeschichte wegen der Stehhöhe kippen? wieder zurück zu LKW?
Wenn die Kiste Womo bleibt, rechnet sich auch der KatEinbau, sind immerhin 160 Euro im Jahr weniger.
-- Oh Gott - Sie haben Kenny getötet....
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Habemus Papam
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Welche Schlüsselnummer kriegt der denn mit KAT?
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Mogerator
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@Monny
was machst du denn wenn die die WomoGeschichte wegen der Stehhöhe kippen? wieder zurück zu LKW? Spüle bei der Dachluke einbauen... <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Wiederholungstäter
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Der Anruf beim FA hat mich etwas nachdenklich gemacht.
Zitat: "normalerweise ist die von Ihnen angegebene Schlüsselnr. vgl. EURO2....... Aber: dies wird durch ein Computersystem festgestellt und dort ist unklar ob diese Schlüsselnr. zusammen mit dem zul.GG auch wirklich EURO2 ergibt? ____________________________________________________
LR Discovery Series I / 200TDi Baujahr: 11/1993 83kW ________________
Zulassungsbescheinigung Feld 14: 98/69/EG III ; A Feld 14.1 (Schlüsselnr.) 0451 Katalysator der Fa. SK Handels: TYP: SK 2006/1 Nach meinem pers. Ermessen müssten das 16,05 € / 100ccm bedeuten ????? Hallo, gestern nochmal beim FA angerufen. Steuer ist festgesetzt auf 16,06€ / 100ccm. Also, momentane Ersparnis = rund 530€ p.a. Aber.....: "Sie" werden sich bestimmt noch ein paar Kleinigkeiten einfallen lassen... Nettes Wochenende, Mic PS: Vielen Dank für Eure Hilfe!
dl4zbi / kd7knw / de1mic LR Discovery I , 1993 , WoMo mit Dachzelt LR Defender , 2015
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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@Monny
was machst du denn wenn die die WomoGeschichte wegen der Stehhöhe kippen? wieder zurück zu LKW?
Wenn die Kiste Womo bleibt, rechnet sich auch der KatEinbau, sind immerhin 160 Euro im Jahr weniger. Weiss ich noch nicht. LKW kannst vergessen, keine Hänger ziehen am WE und das, was du bei der Steuer sparst,darfst du an die Versicherung abdrücken. Wie wärs mit 'So-Kfz Steuersparmobil'? <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruss Monny
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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Weiss ich noch nicht. LKW kannst vergessen, keine Hänger ziehen am WE und das, was du bei der Steuer sparst,darfst du an die Versicherung abdrücken.
Wie wärs mit 'So-Kfz Steuersparmobil'? <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Frag mal nach LKW im Werksnahverkehr ? Was das bringt, bzw. ausschließt. Hatte mir mal mein Versicherungsagent angeboten und ausgerechnet. Ist aber schon so lange her <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
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Enthusiast
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Die Wohnmobilsache ist ätzend genug - wobei die Stehhöhendefinition so schwasinnig ist, dass vielleicht sogar noch Chancen bestehen. Aber was ist hiermit: Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
I. Änderung
Artikel 1 wird wie folgt gefasst:
„Artikel 1
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 werden folgende Absätze 2a bis 2c eingefügt:
„(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten; Sind damit nicht alle Bemühungen von wegen AF-Fahrzeug etc. obsolet, da nun per Steuergesätz einfach PKW Steuern als geltend gesetzt werden? Hab dazu komischerweise noch gar nix gefunden, dass betrifft doch viel mehr als die WoMo-Sache <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Rovergrüße David PS: Gibts eine Anlaufstelle zwecks Koordinierung des Vorgehens in Sachen WoMo bei Geländewagen (Stehhöhe etc?)
Zuletzt bearbeitet von Tordi; 26/11/2006 15:14.
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nur unter den Bedingungen:
…wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
...und das ist nie der Fall!
<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Stefan
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