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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen, Das geht doch nur bis 3,5t für den ganzen Zug oder? "Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)." Nein die Klammer beachten, die Beschränkung mit 3.5 to gibts bei Klasse B, ein E an Zweiter(manchnal Dritter) Stelle steht für Anhänger. Die FeV ist in Beamtendeutsch geschrieben, beim verkehrsportal gibts auch eine Zusammenfassung die versteht man. Klasse BE Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Keine Befristung der Besitzdauer
Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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Hier geht gar nichts mehr
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Gruß René
----------------------------------------------- Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)
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Dackelpsychologe
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Fragt sich nur wie es denn fahrerlaubnisrechtlich geht, wenn nach den obigen Zitaten bei Klasse T "LOF" Voraussetzung ist?
Also demnach auch nicht mit dem alten Klasse 3 (7,49 t)?
Oder dem umgeschriebenen Klasse 3 incl. "T"?
Sondern nur noch mit dem neuen "LKW"-"Führerschein? Die von mir zitierte Stelle über den CE habe ich falsch interpretiert. Die Fahrerlaubnisklassen kennen keine Einschränkung der Anzahl der Anhänger. Die Einschränkungen ergeben sich nur über die Zulassungsbestimmungen der Fahrzeuge. Wenn es denn zulassungsrechtlich möglich wäre, könnte man gemäß Fahrerlaubnisrecht auch 10 (oder mehr) Anhänger anhängen. Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen, CE reicht auf alle Fälle. C1E könnte problematisch werden, da dort die zul. Gesamtmasse der Anhänger arg eingeschränkt ist. Klasse 3 würde m.M.n. nicht reichen, weil Klasse 3 nur einachsige Anhänger erlaubt. Ob man mit zwei einachsigen Anhängern noch in der erlaubten Zone wäre, bezweifle ich. Klasse BE und C1E erlauben auch mehrachsige Anhänger. Gruß Jens die anhänger müssten aber sehr kurz sein............. es gilt immernoch eine gesamtlänge des zuges ;-)) gruss siggi109
gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
mein teiledealer....FWD
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Klasse 3 würde m.M.n. nicht reichen, weil Klasse 3 nur einachsige Anhänger erlaubt. Ob man mit zwei einachsigen Anhängern noch in der erlaubten Zone wäre, bezweifle ich. Stimmt so nicht ganz. Über die Zahl der Achsen eines Anhänger steht nix im Klasse 3. Klasse 3 erlaubt das Fahren von Zügen mit nicht mehr als 3 Achsen. Bei einer zweiachsigen Zugmaschine bleibt nur eine Achse für den Anhänger übrig, mit einem Einachsschlepper können es auch zwei Anhänger sein (über den Sinn möchte ich hier nicht spekulieren ...) Tandemachsen mit einem Achsabstand unter 1m galten übrigens als Einachser. Mit dem alten Klasse 2 war es problemlos möglich, mehrere Anhänger auch mit Tempo 80 hinter Zugmaschinen zu fahren. Voraussetzung: Durchgehende Bremsanlage, und Blinklichtkontrolle für zwei Anhänger (also entsprechendes Blinkrelais nötig). Es gab noch weitere Varianten (mit auflaufgebremsten letzten Anhängern und Geschwindigkeiten unter 25Km/h), damit habe ich mich allerdings nie befaßt. Ebensowenig mit den Feinheiten der "neuen" Führerscheine. Müßte ich wohl mal nachholen...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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stvzo §32
"bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern) - ausgenommen Züge nach Nummer 4 - ... 18,00 m,"
Ich glaub,das reicht,für zwei Sankeys.
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Veteran auf Abwegen
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18m
Alle anderen Einschränkungen werden eingehalten, wie man dem Bild entnehmen kann.
Der Zug: ca. 10m Länge ca. 2,8to Leergewicht und ca. 4,5to Maxgewicht Kurvenradius ist besser als bei einem großen Anhänger
und mein 2er-Führerschein gilt auch noch für mehr!
A N D R E A S
Das Rübenschwein
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und mein 2er-Führerschein gilt auch noch für mehr! fehlt also nur noch die Zulassug des Landy als Zugmaschine und die durchgehende Bremsanlage für den ersten Anhänger, was ja auch deine Frage war. Haben die Schweizer nicht solche netten Bremsanlagen im Programm ? Die haben doch immer recht utopische Anhängelasten für diverse GW zugelassen. Billig wird es wohl nicht, wenn der TÜV-Stempel drauf soll. Der von mir "verlinkte" Ulli mit seinem U404 hatte es einfacher, sein erster Anhänger und sein Zugfahrzeug hatten ab Werk schon eine durchgehende Bremsanlage. Dafür ist der zweite auflaufgebremste Anhänger mit Trecker drauf schon echt eindrucksvoll Gruß Jens
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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Und das sind keine 18m?
Der Kupplungsbock macht einen recht abenteuerlichen Eindruck.
Zuletzt bearbeitet von Caruso; 10/04/2008 17:16.
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Und das sind keine 18m? Der Kupplungsbock macht einen recht abenteuerlichen Eindruck. Keine Ahnung aber das gezeigte Gespann hat den TÜV-Stempel und wird legal und real bewegt.
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