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Hi,

die Gewichtsproblem sind schon Bemerkenswert, da kämpfen wir um jedes Gramm wie im richtigen Leben mahlzeit

Was mich aber wirklich interessieren würde

wurde einer von euch Bremachern schon mal auf offener Strecke erlegt dapo und gewogen?

Was waren die Konsequenzen/Kosten?

Also ich überlege mir meinen Bremi mit FIAT 500 anzuschreiben, dann fällt er nicht so auf fusel

Gruss Kurt

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Im Schwitzkasten
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[quote=bremach11 Übrigens bedeutet das LKW- Überholverbotsschild z.B. auf Autobahnen (auch neue politische Diskussion) nicht nur daß LKW nicht überholen dürfen, sondern "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5to"

[/quote]

Das ist leider unrichtig. Tatsächlich bestimmt das Zeichen Nr. 277 nach StVO das Verbot für "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."

Ich nehme an, dass ein ausdrücklich als Wohnmobil zugelassener LKW den Personenkraftwagen gleichgestellt ist.

Ein Überholverbot für (mehrspurige) Fahrzeuge über 3,5 to, wie Manfred es meint, sähe aus wie ein normales Überholverbot [Linked Image von gesetze-im-internet.de] mit einer Zusatztafel "3,5t".

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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In meinem für die Schweiz gültigen Büchlein steht:

572 Überholen für Lastwagen verboten untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen. Es gelten dieselben Ausnahmen wie beim Signal "Überholen verboten". Für Gesellschaftswagen gilt dieses Verbot nicht.

Und jetzt, was ist mit Wohnmotorwagen über 3,5 t?

Gruss
Rene_W

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Süchtiger
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Hallo,
Reisebusse sind eine Ausnahme. Schaut unter Verkehrszeichen 277 in das Internet, 1. Beitrag.
Leider habe ich Recht. Ein Womo über 3,5to ist in Deutschland kein Personenkraftwagen.
Gruß Manfred

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so ganz grob hat >3500 kg zul. Gesamtmasse in D folgende Auswirkungen:

- auf Autobahnen nur noch 80 km/h erlaubt, aktuell dürfen Womos per zeitlich begrenzter Ausnahmeregelung 100 km/h fahren. Ob das irgendwann zeitlich unbegrenzt gelten wird ist noch unbekannt.

- jährlich zum TÜV !

- mind. C1-Fahrerlaubnisklasse erforderlich

- KFZ-Steuer für LKW wird nach Schadstoffklasse und Gewicht berechnet (unter 3,5t nur nach Gewicht)

es gibt bestimmt noch weitere Auswirkungen, die ich nicht kenne

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


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Kann es sein, dass Du hier die Regeln fuer Womo > 7,5t zitierst?

Mindestens eine Deiner Aussagen ist nicht richtig:

Ausnahme zum $18
Zitat
§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.



Jochen
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Original geschrieben von Jochen
Kann es sein, dass Du hier die Regeln fuer Womo > 7,5t zitierst?

Mindestens eine Deiner Aussagen ist nicht richtig:

Ups, da habe ich was verwechselt.
Die zeitliche Begrenzung für 100 km/h gilt für Wohnwagengespanne whistle


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
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Arizona - the place to live
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Mal die Zahlen und Fakten für die Schweiz

- auf Autobahnen sind 100 Km/h erlaubt,

- MFK wie bei PKW, also 4 Jahre, 3 Jahre, 2 Jahre, 2 Jahre usw.

- C1 Führerausweis genügt

- KFZ-Steuer gleich wie bei PKW einfach ums höhere Gewicht berechnet, hält sich im Rahmen.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe wie oben beschrieben, hinterlegt man die Nummer zb. im Winter spart man einiges.

- Keine Lenk und Ruhezeit Gesetze zu beachten, kein Nacht od. Sonntagsfahrverbot.

- Überholverbot gilt nur für LKW, WoMo ist dem Bus in allen Punkten gleich gestellt.

- Keine Vignette erforderlich


Es gibt in der Schweiz keine Fahrzeugklasse "LKW"

Es gibt "leichtes Motorfahrzeug" und "schweres Motorfahrzeug" in diese 2 Klassen gliedern sich dann die Unterkategorien, also zb. Personenwagen, Lieferwagen, Wohnmotorwagen, Sattelschlepper, Bus, usw.

Bei einem 4,5 T Bremach steht nirgends LKW im Ausweis.



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Das wird noch
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Original geschrieben von Gillib
Meine Versicherung hier in Ö meinte, es sei kein Problem, Bonus/Malus ginge, auch das Wechselkennzeichen.

Hallo zusammen ...

Ich weiß zwar nicht, wie das bei euch in Ö oder in S mit den Wechselkennzeichen genau funktioniert, aber das bringt mich auf folgenden Gedanken ...

Da das Fahrzeug ja nur auf dem Papier auf bzw. abgelastet wird, also baulich nicht verändert wird, könnte man als Besitzer doch doppelte Fahrzeugpapiere haben ...

1.) welche für 3,5 t zGG, also wenn der Junior mit dem PKW Führerschein fährt oder man nicht voll beladen einmal >100 km/h fahren möchte und

2.) welche für 5 t zGG für die voll beladene gemütliche Urlaubsreise ...

Steuer und Versicherung würde man selbstverständlich für den teueren Fall zahlen ...

Wäre so etwas in D machbar?

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Original geschrieben von georgweber
Wäre so etwas in D machbar?

Das wäre eine sinnvolle und bürgerfreundliche Lösung, ergo bei uns nicht machbar.


Jochen
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