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Druckluftschrauber
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OP
Druckluftschrauber
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Eine offizielle Seite mit den nötigen Infos findet man hier: www.transaktuell.de/Fahrverbote.sw
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the one and only Bastlwastl!
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the one and only Bastlwastl!
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Tut net!
Error 404 - Not found
Die angegebene Seite konnte nicht gefunden werden.
-- Signatur? Ach wie gut, dass niemand weiss...
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Howie Munson Double mit Stuhlproblem
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Howie Munson Double mit Stuhlproblem
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Ein Hund kommt wenn er gerufen wird. Ein Dackel nimmt es zur Kenntnis und kommt gelegentlich darauf zurück.
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Druckluftschrauber
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OP
Druckluftschrauber
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Irgendwie haben sie die Seite in letzter Zeit überarbeitet. Ist jetzt nicht mehr besonders informativ. Bisher gabs da eine Tabelle, in welchem Land ab welcher Tonnage an welchen Tagen, mit oder ohne Anhänger usw. Das volle Programm eben. Im Übrigen muss man auch beachten, in manchen Ländern muss man auch für "Kleinst-LKW", also unsere Geländewagen, LKW Maut bezahlen. Also immer schön ganz aktuell informieren
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Das wird noch
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Hallo
Da ist es doch mal wieder von großem Vorteil wenn man sein Schwergewicht als So.Kfz. Wohnmobil zugelassen hat. Ändert natürlich nichts an der Mautgebühr.
Gruß Andreas
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Und was bringt das,wenn diese Fahrzeugart in anderen Ländern nicht bekannt ist?
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Das wird noch
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Hallo
@Und was bringt das,wenn diese Fahrzeugart in anderen Ländern nicht bekannt ist?
Und wo bitte soll das sein? Hier geht´s doch um Europa.
Bei unseren bisherigen Reisen hatten wir noch nirgends Probleme. Camping-Car versteht fast jeder und wenn es mal ein kleiner Grenz- oder sonstwas Beamter nicht versteht, ruft man seinen Vorgesetzten.
Gruß Andreas
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Habemus Papam
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Ich bezog mich eher hier drauf: Im Übrigen muss man auch beachten, in manchen Ländern muss man auch für "Kleinst-LKW", also unsere Geländewagen, LKW Maut bezahlen. Da fallen auch schonmal Wohnmobile drunter.
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Ist das als Werkstattwagen das gleiche wie für ein Womo?
Wir müssen Samstags/Sonntag mit 1 x So KFZ Womo mit 12 Tonnen und ein 1 x So KFZ Werkstattwagen mit 16 Tonnen durch die Schweiz. Darf man da am Samstag/Sonntag fahren oder ist um 22.00 Uhr am Samstag Feierabend?
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Süchtiger
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Hallo, ich möchte beitragen zur Klärung einiger(ewiger) Missverständnisse zum Thema :was ist ein Womo über 3,5t zul. Ges. Gew.
Aus einer Antwort des Verkehrsministeriums von 7.2008 zum Thema "Womo üb. 3,5t und Überholverbot" steht ganz klar:Womo über 3,5t gelten nicht als PKW und müssen nach derzeitiger Rechtslage das Über holverbot einhalten. Der Status von Womos über 3,5t könnte aber in 2010 geändert werden.
Ich weiß - So.Kfz Womo. Dazu ein Urteil OLG Bayern wegen Geschwindigkeitsübertretung eines Kleintransporters. "Steht in den Papieren für einen Kleintransporter PKW, obwohl sein Ges. Gew. über 3,5t liegt,so handelt es sich um einen LKW.Es kommt nicht darauf an, was in den Papieren steht, sondern daß der Grenzwert für PKW bei zul. Ges.Gew. 3,5t liegt". (wobei So.Kfz nicht Sonder- sondern Sonstiges-Kfz heißt)
TÜV Süd hat "Beachtenswertes für Womo Fahrer" herausgegeben: Aussage eindeutig - Zeichen 253 (LKW in rotem Ring) sperrt Strassen für LKW und Womo über 3,5t. Die Bedeutung "Grafisch LKW" ist: Fahrzeuge über 3,5 t. Gleiches gilt für das Zeichen 277 : (roter LKW neben schwarzem PKW) = Überholverbot für KFZ üb. 3,5t.
Und jetzt kommt der Witz: In Österreich gelten diese Verkehrszeichen nur für LKW, nicht für Womo. Es gelten diese Zeichen nur für Fahrzeuge die als LKW zugelassen sind, unabhängig von der Gewichtsklasse, sogar für Fahrzeuge (als LKW zugelassen, z.B. Geländewagen) unter 3,5t. Dies ist vor allem seit 1.7.2008 um Wien in Niederösterreich und Burgenland interessant, da die ein LKW Fahrverbot auf manchen Strecken wegen Smog haben. Für Sonderkraftfahrzeuge,die es wohl in Österreich gibt und dazu zählen Womos, gilt das Fahrverbot nicht.
Aus dieser unterschiedlichen Bedeutung der beiden Länder für identische Verkehrszeichen ergeben sich immer wieder diese Diskussionen.
Gruß Manfred
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Hallo, nochmals als Ergänzung:
in Deutschland betreffen die Schilder 253 und 277 KRAFTFAHRZEUGE - in Österreich bedeuten diese Schilder 52/7a LASTKRAFTWAGEN
bei der Maut in Österreich gilt jedoch KFZ über 3,5t brauchen eine Go-Box.
Wir werden vielleicht schon mal in der Ewigkeit die EU einheitlichen Verkehrsgesetze bekommen, denn bis jetzt gilt in jedem Land etwas anderes auch in Bezug auf Womos, seis Geschwindigkeit,Fahrverbote o.ä.
Ich versuche mal zu recherchieren wie es in Frankreich ist, denn in den Vogesen steht sehr oft das Schild mit dem LKW drauf.
Gruß Manfred
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gemütlicher 4-Tonner
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gemütlicher 4-Tonner
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Hallo
Zu dem Thema habe ich auch noch eine Frage.
Vor einiger Zeit hat jemand in diesem Forum, glaube ich angedeutet, dass demnächst in Europa die 3,5 to Grenze erhöht werden solle.
Ich halte das für ein Gerücht ohne Substanz. Hat von Euch jemand schon davon gehört. Manfred, Du scheinst Dich ja damit intensiver auseinander gesetzt zu haben.
noch schöne Grüße
Sepp R
Zuletzt bearbeitet von SeppR; 03/01/2009 19:10.
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El Wirro
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El Wirro
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Ich versuche mal zu recherchieren wie es in Frankreich ist, denn in den Vogesen steht sehr oft das Schild mit dem LKW drauf.
Durchfahrt für Transitverkehr verboten. Von Süddeutschland zum Mineralwasserwerk in Vittel sind wir immer da durch, nie Ärger bei einer Kontrolle gehabt (was in Frankreich einiges heißt).
Zuletzt bearbeitet von Fusel; 04/01/2009 00:21.
Unkraut vergeht nicht
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Italien: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht, außer Fahrzeugen, die für den Personentransport bestimmt sind (Omnibusse). Ob Wohnmobile unter die Ausnahme fallen, weiß ich leider nicht. Frankreich: Fahrverbot gilt nur für Lastkraftwagen, ohne Gewichtsbeschränkung, auch für Warentransporte unter 3,5 Tonnen. Wohnmobile werden im Gesetz nicht erwähnt, aber ich bin dabei, das noch weiter zu recherchieren. Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Habe für Frankreich soeben die genauere Info erhalten:
Das Schild "LKW-Fahrverbot" betrifft nur den gewerblichen Gütertransport beliebigen Gewichts. Wohnmobile, gleich welcher Bauart, sind davon nicht betroffen.
Übrigens: Bei Überschreitungen von mehr als 5% des zulässigen Gesamtgewichts kann das Fahrzeug zwangsweise abgestellt werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, bei mehr als 20% muss das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden, zumindest bis zum Abladen (Art. R312-2 in Verbindung mit Art. L325-1 Code de la Route).
Marcus
Zuletzt bearbeitet von Ar Gwenn; 04/02/2009 09:37.
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Hallo Markus, danke für Deine weiteren Recherchen. Wenn in Italien das Schild mit dem LKW drauf Kraftfahrzeuge und nicht Lastkraftwagen bedeutet, gehe ich davon aus, daß Gleiches wie in Deutschland gilt. Schön wäre es nun, wenn jemand rausbekommen könnte, wie es sich in der Schweiz verhält. Zur Gewichtsüberschreitung in der Schweiz weiß ich (Bundesamt für Strassen in Bern, 15.7.2004) -"...die Weisungen sehen eine Geräte- und Messtoleranz von 3% vor, die vom ermittelten Messergebnis abgezogen wird". Manfred
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Hallo bremach11 (Manfred), beziehst du deine Aussage auf dieses pdf? Ist das wirklich immer noch gültig? www.routiers.ch/documents/ordnungsbusseGewicht.pdf Interessant: "Berechnungsbeispiele für einen Lieferwagen" Anm. in der Schweiz versteht man unter Lieferwagen einen LKW bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Gruss Rene_W
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Hallo Rene W, nein ,ich fand ein anderes Dokument, aber das mit den 3% Toleranz steht ja auch drin. Aber weißt Du, was der "LKW" im roten Kreis in der Schweiz bedeutet? Kraftfahrzeug oder Lastkraftwagen? Gruß Manfred
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"Das «Verbot für Lastwagen» (2.07) gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport." (Signalisationsordnung) Nun stellt sich die Frage, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Sachtransportwagen" oder "Personentrasnportwagen" betrachtet wird. Und wo andere Staaten hier eine Gesetzeslücke aufweisen, ist die Schweiz sehr eindeutig: "Art. 11 Transportmotorwagen nach schweizerischem Recht «Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern. Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen." (VTS, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) Das bedeutet also: Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen darf in der Schweiz bei dem oben erwähnten Schild weiterfahren. Liebe Grüße, Marcus
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Markus, toll jetzt haben wir fast ganz Europa zusammen. Gruß Manfred
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Arizona - the place to live
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Da habt ihr doch tatsächlich eine echte Gesetzeslücke gefunden, gibts ja garnicht.........
Da kann man doch mit dem grössten Winnebago in jede Bergpiste abbiegen, sauber.
Die allgemeine (auch polizeiliche) Auffassung von Signal 2.07 ist nämlich Verbot für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Mit dem Bremach würde ich dieses Schild auch ignorieren, der geht eh optisch als Lieferwagen durch und ist es auch von der Grösse her. Mit einem echten LKW (Womo) sollte man dieses Schild tunlichst beachten, man könnte sich sonst gaaaaanz böse festfahren.
Grüsslix Ozy
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Hallo, da ich nach Spanien fahren will, habe ich mich schlau gemacht in "Reglamento Generale de Circulation". Dort kommt auf Seite 137 das LKW Zeichen in rotem Rand. Es bedeutet in Spanien: Entrada prohibida a vehiculos destinados al al transporte de mercanicas... was für mich soviel wie Lastkraftwagen bedeutet. Geschwindigkeit auf Landstrasse für Womos 70km/h. Ich habe sonst nichts weiteres über Womos oder Womos über 3,5 t gefunden. Übrigens: Spanien verlangt 2 Warndreiecke, eines für hinten und für vorne. Gruß Manfred
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Danke, Manfred. Da wir heuer auch nach Spanien fahren, ist das hilfreich, vor allem in Bezug auf die Warndreiecke. War da nicht auch was von wegen Feuerlöscherpflicht?
Marcus
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Hallo Marcus, ein Feuerlöscher scheint nicht Pflicht zu sein, aber ein Ersatzlampenset !!
Gruß Manfred
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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Tach zusammen
Ersatzlampensett für Spananien? Ja, ist Pflicht, ebenso Ersatzrad.
Hier ein Paar Vorschriften. Aber die Spanier nehmen es da nicht gar so genau. Wir sind auf unseren Spanienreisen 4x in Kontrollen geraten. Man interessierte sich aber jeweils nur für Ausweise und die grüne Versicherungskarte. Und einmal liess man einen Drogenlumpi durch den Landy schnüffeln, der interessierte sich aber mangels Alterntiven nur für Chorizo und Manchego...
Warndreiecke: Bei einem Unfall muss der spanische Autofahrer zwei Warndreiecke platzieren: 30 m vor und hinter der Unfallstelle. Diese Vorschrift sei angeblich für Ausländer aufgehoben. Unfallteilnehmer aus dem Ausland sollen nicht mehr gebüsst werden wenn sie nur eines aufstellen.
Abschleppen: Wer liegen geblieben ist, darf sich nur von einem offiziellen Abschleppwagen abschleppen lassen. Hilfe durch Private ist untersagt.
Parken: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand heissen Parkverbot (zick-zack-Linien oder ausgezogen). Da wird recht schnell abgeschleppt. Bei blauen Linien muss man eine Parkgebühr entrichten.
Warnwestenpflicht: Fahrer sämtlicher Fahrzeuge müssen, sollten sie ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Panne oder Unfall haben, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen.
Allgemeine Ausrüstung: Jeder Wagen in Spanien muss Ersatzrad, einen Wagenheber, Ersatzbirnen und alle Werkzeuge zum Radwechsel mit sich führen.
Brillenträger: Jeder Brillenträger muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können.
Geschwindigkeitsbeschränkungen: Für PKW gilt auf Autobahnen 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit. (Wurde im März auf 110 Km/h gesenkt wegen der hohen Sprittpreise und seit 1. Juli wieder auf 120 Km/h heraufgesetzt !!) Auf Schnellstrassen 100 Km/h, auf Landstrassen 90 km/h. In Ortsgebieten 50 km/h, in Wohngegenden zum Teil 30 km/h.
WoMos 90 km/h auf Autobahnen, 80 Km/h auf Schnellstrassen, 70 km/h auf Landstrassen.
Ist aber Theorie, Spanier fahren teilweise wie die Berserker.
Nachtrag: Da gibts noch die Bestimmung, dass vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht überholt werden darf, auch da wo's nicht ausgeschildert ist. Ist also Ermessenssache der GC. Und überhaupt, die GC behandelt ausländische Verkehrssünder "bevorzugt"...
Grüsse aus dem Piemont (ein ganzes Dorf mit gratis WiFi !!)
Harry
Schickt mich in die Wüste... BITTE !
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