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Das wird noch
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Danke für Deinen Hinweis. Kann es mir zwar nicht vorstellen, aber, warten wir es ab. Soweit ich einer Falschmeldung von AUTO-Bild aufgesessen sein sollte, nehme ich meinen Thread mit Bedauern zurück.
Zuletzt bearbeitet von discofan; 19/07/2008 17:04.
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Never underestimate a Schlagschrauber
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Hi gibt´s schon was Aktuelles-nach-dem-1.Oktober ? Oder halt noch bis Nov. warten.
Geld vor Inflation in Sicherheit bringen? Gleichzeitig das Handwerk unterstützen? Fahr' Land Rover!
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Veteran auf Abwegen
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Sitzung des BFH war, Ergebnis offen!
A.
Das Rübenschwein
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Habemus Papam
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kann es sein, daß ab 2010 ganz neue Pläne zu Feinstaub und Besteuerung winken ??
In der Oldtimer-Markt war ein Interview mit einem ADAC-Mann, der ließ das, leider nicht konkreter, durchblicken. (ADAC hat ja irgendwie diesen OldtimerDachverband eingeheimst).
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Das war eigentlich für Neufahrzeuge gedacht.
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Hier geht gar nichts mehr
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http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2008/presse102.html und hier der Text: Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als PKW zu behandeln - Urteil vom 01.10.08 II R 63/07 - Mit Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind. Die Klägerin war Halterin eines "Toyota Typ J7 Landcruiser". Sie hatte das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2 805 kg ohne technische Änderungen auf 2 399 kg abgelastet. Das Finanzamt hatte daraufhin das Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) behandelt und die Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen nach Hubraum festgesetzt. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, nach europäischem Gemeinschaftsrecht handele es sich um ein anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das nach Gewicht zu besteuern sei. Der BFH ist der Klägerin nicht gefolgt. Europäisches Gemeinschaftsrecht, so der BFH, enthalte keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen Festlegungen hinsichtlich der Einteilung von Kraftfahrzeugen für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern und die Einstufung von Kraftfahrzeugen als "PKW". Für die Kraftfahrzeugsteuer sei ein eigener, steuerrechtlicher Begriff des "PKW" maßgeblich Danach müsse die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen i.S.d. KraftStG im Rahmen einer Gesamtwürdigung anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbeförderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeuges, insbesondere zur Beförderung von Gütern, vorgenommen werden. Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterschieden, seien sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig PKW. Dies gelte für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t bereits für die Zeit vor dem 1. Mai 2005, für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bis 30. April 2005 als LKW nach Gewicht zu besteuern gewesen seien, erst ab 1. Mai 2005.
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kein zweiter
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Ich mag es ja, daß der zweite Satz Etiketten noch entwickelt wird, EU-freestyle ist nunmal keine Steuerklasse. Und der Weg von der Besteuerung als unechtes Womo zur Besteuerung als unechter PKW kann ein schneller kurzer werden, so jemand die Vorstellung von einer Herstellerkonzeption einbezieht, die selbst die "Anzahl" eher ideell vorhandener, gut verborgener aber irgendwo prospektierter Sitzbefestigungen zu prägen vermag. Vom günstigen Spezialfall der 10-Sitzer her bekannt.
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PROALLRAD hat verloren. Jetzt bleibt nur noch der Weg zm Bundesverfassungsgericht. Aussichten auch hier eher mies. Außer Spesen nichts gewesen!
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