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Grüezi! Also. hier gibt es ja noch einiges an Durcheinander. Infos waren in Portugal, Spanien und Doitsland unterschiedlich Das ist meist so und wird auch so bleiben. Ruf hier fünf verschiedene Beamte an und Du bekommst fünf verschiedene Auskünfte. Geht also auch im Inland EU Heimtierausweis Impfungen Transponder, dann Tattoo nicht erforderlich Nachweis auf Antikörper gegen Tollwut von autorisiertem Laboratorium (frage hierzu deinen Tierarzt) Dokument von Veterinär, das Hund ok ....... Gut. Ohne Transponder (Chip) gibt's keinen EU Heimtierausweis. Allerdings hat auch die Umstellung in der Tierärzteschaft für Verwirrung gesorgt und viele kennen die Bestimmungen selbst nicht. Für das bürokratische Pozedere haltet Euch an die Einreisebestimmungen des Reiselandes. Immerhin wollt Ihr dort rein und der örtliche Zoll muss es absegnen. Der EU Pass ist vor allem für die Wiedereinreise nach D interessant => Marokko ist hier Drittland. Was die Gesundheit Eures Vierbeiners angeht, wendet Euch an den Kollegen Eures Vertrauens. Die Gefahr sich ein Urlaubssouvenier mit nach Haus zu bringen ist zu unterschätzen. (Leptospira, Filaria, Giardia, um einige Stischowrte zu nennen, die in einem Beratungsgespräch fallen sollten) Ansonsten ist der Tip mit der Nachtfahrt auch aus dem Grund der schlechteren Besetzung des Zoll ganz gut. Die Temperaturen sind dann unter Deck für das Tier ebenfalls erträglicher. Informationen aus erster Hand zum EU Pass gibt es hier @ Steffi: Wenn Ihr in 2-3 Jahren erst loswollt, sehen wir uns sicher vorher noch mal. Grüsse an Deinen Mann.
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Für das bürokratische Pozedere haltet Euch an die Einreisebestimmungen des Reiselandes. Immerhin wollt Ihr dort rein und der örtliche Zoll muss es absegnen. Der EU Pass ist vor allem für die Wiedereinreise nach D interessant => Marokko ist hier Drittland. DAS sorgt jetzt aber ein wenig für Verwirrung ... zumal es nicht das Problem ist nach Marokko mit einem Hund einzureisen, sondern aus diesem "Drittland" wieder in die EU zurückzukehren !!! Das nennt sich "Wiedereinfuhr" des Hundes (wichtig) !!! Wenn du erst einmal in Europa bist, ist alles locker, hast dann nach Marokko eh Papiere im überfluss <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> DAS PROBLEM IST: DIE WIEDEREINFUHR DES HUNDES IN DIE EU !!! Hierzu mein oben gesetzter Link !!! Alles andere was du schribst: absolut richtig !!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> Ciau jochen
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[/quote] ....... muss der antikoerpertest nur einmal durchgefuehrt werden und die naechste tollwutimpfung darf max 364 tage danach durchgefuehrt werden, dann gilt der test ewig... [/quote]
@ I andy
das der Antikörpertest nur einmal durchgeführt werden muss habe ich auch so in Erinnerung. Doch von der Regelung mit den 365 Tagen steht nichts im Gesetz ... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
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Grüezi! In Antwort auf: Für das bürokratische Pozedere haltet Euch an die Einreisebestimmungen des Reiselandes. Immerhin wollt Ihr dort rein und der örtliche Zoll muss es absegnen. Der EU Pass ist vor allem für die Wiedereinreise nach D interessant => Marokko ist hier Drittland. DAS sorgt jetzt aber ein wenig für Verwirrung ... zumal es nicht das Problem ist nach Marokko mit einem Hund einzureisen, sondern aus diesem "Drittland" wieder in die EU zurückzukehren !!! Das nennt sich "Wiedereinfuhr" des Hundes (wichtig) !!! Wenn du erst einmal in Europa bist, ist alles locker, hast dann nach Marokko eh Papiere im überfluss DAS PROBLEM IST: DIE WIEDEREINFUHR DES HUNDES IN DIE EU !!! Hierzu mein oben gesetzter Link !!! [/quote] ==> q.e.d. @ I andy
das der Antikörpertest nur einmal durchgeführt werden muss habe ich auch so in Erinnerung. Doch von der Regelung mit den 365 Tagen steht nichts im Gesetz ... Steht umgeschlüsselt drin, soll heissen indirekt, aber Du kannst Deinen TExt ja anscheinend selbst lesen. Aber Danke für die Belehrung. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> Ein Schweinepriester
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@ Christian, ich spar mir die Zitate ... aber: Kapitel 3 Bedingung für Verbringung aus Drittländern Heimtiere der in Anhang 1 Teile A und B genannten Arten (u.a Hunde) müssen bei ihrer Verbringung, ....... b) wenn sie aus einem anderen Drittland stammen und i)(hier fällt Marokko drunter, siehe Anhang 1 und 2) - mit dem in Artikel 4 genannten Kennzeichen versehen sein (Tätowierung oder Transponder, ... ) - folgendem unterzogen worden sein: einer Tollwutimpfung gemäß den Anforderungen des Artikels 5 (kannste dir durchlesen, siehe Link). - einer Trittierung neutralisierendern Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml, bei einer Probe, die ein bevollmächtigzer Tierartzt mindestens dreißig Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Verbringung entnommen hat. - Die Antikörpertritierung braucht bei einem Heimtier, bei dem die Impfung in den in Artikel 5 Absatz 1 vorgesehenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt zu werden. (Tollwutimpfung ... gegebenenfalls eine gültigen Auffrischungsimpfunggegen Tollwut ... ) Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung (BEACHTE: WIEDEREINFÜHRUNG) eines Heimtieres, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass die Tritierung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verassen hat. ii) ....... 2) ... von Amtlichen Tierartzt ausgestellte Bescheinigung ... Ausweis ...
Also: Wenn ich richtig liege, geht es um eine Reise mit Hund nach Marokko, zumindest sagt das DAVID so. Ich spreche von der Wiedereinfuhr eines Hundes nach Europa und zitierte jetzt die EU Verordnung (EG) 998/2003 .... in Kraft getreten am 03 Juli 2004 ... Nochmals: ich halte nicht die Einreise nach Marokko für das Problem, sondern die Wiedereinfur des Hundes nach Europa, sofern denn auch wirklich kontrolliert wird <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> (oder, Christian, erklär mir was q.e.d. heisst) Darüberhinaus: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> Zitatat Christian: "aber du kannst deinen TExT ja anscheinend selbst lesen. Aber Danke für die Belehrung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" />" WO FINDE ICH WAS VON 365 TAGEN ??? Danke ... Lies mal ... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> nichts für ungut, halt `mal überhaupt lesen und nicht: "steht umgeschlüsselt drin, soll heissen indirekt ... " ... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> willst jetzt streiten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" />
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@ joao
Von 365 Tagen steht tatsächlich nichts in der Verordnung. In Art. 5, Absatz 1, auf den ausdrücklich verwiesen wird, wird aber eine gülitge Tollwutimpfung, oder eine "gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut" nach den Empfehlungen des Herstellerlabors verlangt. Und die verlangen meines Wissens die Auffrischungsimpfung einmal jährlich (1 Jahr = 365 Tage - compris?).
Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Grüezi (oder, Christian, erklär mir was q.e.d. heisst) quod erat demonstrandum => soll heissen, dass Du genau das schreibst, was ich zuvor bereits zu erklären versucht hatte streiten lässt es sich besser bei kontroversen Ansichten...Ich wollte den Spekulationen nur ein Ende bereiten und zum Lesen Deines links motivieren... Aber jeder wie er will und kann, das ist ja das Schöne im Forum, man KANN schreiben, aber MUSS nicht Schönen Gruss, ein bevollmächtigzer Tierartzt
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Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber möchte dazu meinen Senf los werden: Seh auch eher das Problem bei der Einreise nach Europa... Zusätzlich kann ich mich erinnern, gab es in Marokko im letzten Sommer einen Tollwutfall, da hat ein Österreicher mit einem kleinen süßen Hundilein am Strand gespielt, das hat plötzlich zugebissen, und ein paar Wochen später war der Österreicher tot. Möchte damit nur darauf hinweisen, daß möglicherweise jeder Kontakt mit anderen Hunden oder Vierbeinern die Gefahr einer Tollwutinfektion beinhalten könnte, weiß nicht wie flächendeckend Tollwutgefahr besteht, wäre mir aber einfach zu gefährlich, zweng an Hundal! lg. flo
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Ola, Christian, du bisches ... auch noch bevollmächtigt ... ....... alles klar, die Macht sei mit den Marokko-Reisenden und ihren Hunden, ....... Viel Spass Leute ate logo jochen
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