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Im Schwitzkasten
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[Linked Image von geschichteinchronologie.ch]

"Das «Verbot für Lastwagen» (2.07) gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport." (Signalisationsordnung)

Nun stellt sich die Frage, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Sachtransportwagen" oder "Personentrasnportwagen" betrachtet wird. Und wo andere Staaten hier eine Gesetzeslücke aufweisen, ist die Schweiz sehr eindeutig:

"Art. 11 Transportmotorwagen nach schweizerischem Recht

«Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern. Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen."
(VTS, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Das bedeutet also: Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen darf in der Schweiz bei dem oben erwähnten Schild weiterfahren.

Liebe Grüße,
Marcus


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Markus, toll jetzt haben wir fast ganz Europa zusammen.
Gruß Manfred

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Da habt ihr doch tatsächlich eine echte Gesetzeslücke gefunden, gibts ja garnicht.........

Da kann man doch mit dem grössten Winnebago in jede Bergpiste abbiegen, sauber.

Die allgemeine (auch polizeiliche) Auffassung von Signal 2.07 ist nämlich Verbot für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Mit dem Bremach würde ich dieses Schild auch ignorieren, der geht eh optisch als Lieferwagen durch und ist es auch von der Grösse her.
Mit einem echten LKW (Womo) sollte man dieses Schild tunlichst beachten, man könnte sich sonst gaaaaanz böse festfahren.

Grüsslix Ozy


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Hallo,
da ich nach Spanien fahren will, habe ich mich schlau gemacht in
"Reglamento Generale de Circulation". Dort kommt auf Seite 137 das LKW Zeichen in rotem Rand. Es bedeutet in Spanien: Entrada prohibida a vehiculos destinados al al transporte de mercanicas... was für mich soviel wie Lastkraftwagen bedeutet.
Geschwindigkeit auf Landstrasse für Womos 70km/h. Ich habe sonst nichts weiteres über Womos oder Womos über 3,5 t gefunden.
Übrigens: Spanien verlangt 2 Warndreiecke, eines für hinten und für vorne.
Gruß Manfred

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Danke, Manfred. Da wir heuer auch nach Spanien fahren, ist das hilfreich, vor allem in Bezug auf die Warndreiecke. War da nicht auch was von wegen Feuerlöscherpflicht?

Marcus


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Süchtiger
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Hallo Marcus,
ein Feuerlöscher scheint nicht Pflicht zu sein, aber ein Ersatzlampenset !!

Gruß Manfred

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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Tach zusammen

Ersatzlampensett für Spananien? Ja, ist Pflicht, ebenso Ersatzrad.

Hier ein Paar Vorschriften. Aber die Spanier nehmen es da nicht gar so genau. Wir sind auf unseren Spanienreisen 4x in Kontrollen geraten. Man interessierte sich aber jeweils nur für Ausweise und die grüne Versicherungskarte. Und einmal liess man einen Drogenlumpi durch den Landy schnüffeln, der interessierte sich aber mangels Alterntiven nur für Chorizo und Manchego...

Warndreiecke: Bei einem Unfall muss der spanische Autofahrer zwei Warndreiecke platzieren: 30 m vor und hinter der Unfallstelle. Diese Vorschrift sei angeblich für Ausländer aufgehoben. Unfallteilnehmer aus dem Ausland sollen nicht mehr gebüsst werden wenn sie nur eines aufstellen.

Abschleppen: Wer liegen geblieben ist, darf sich nur von einem offiziellen Abschleppwagen abschleppen lassen. Hilfe durch Private ist untersagt.

Parken: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand heissen Parkverbot (zick-zack-Linien oder ausgezogen). Da wird recht schnell abgeschleppt. Bei blauen Linien muss man eine Parkgebühr entrichten.

Warnwestenpflicht: Fahrer sämtlicher Fahrzeuge müssen, sollten sie ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Panne oder Unfall haben, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen.

Allgemeine Ausrüstung: Jeder Wagen in Spanien muss Ersatzrad, einen Wagenheber, Ersatzbirnen und alle Werkzeuge zum Radwechsel mit sich führen.

Brillenträger: Jeder Brillenträger muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können.

Geschwindigkeitsbeschränkungen: Für PKW gilt auf Autobahnen 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit. (Wurde im März auf 110 Km/h gesenkt wegen der hohen Sprittpreise und seit 1. Juli wieder auf 120 Km/h heraufgesetzt !!) Auf Schnellstrassen 100 Km/h, auf Landstrassen 90 km/h. In Ortsgebieten 50 km/h, in Wohngegenden zum Teil 30 km/h.

WoMos 90 km/h auf Autobahnen, 80 Km/h auf Schnellstrassen, 70 km/h auf Landstrassen.

Ist aber Theorie, Spanier fahren teilweise wie die Berserker.

Nachtrag: Da gibts noch die Bestimmung, dass vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht überholt werden darf, auch da wo's nicht ausgeschildert ist. Ist also Ermessenssache der GC. Und überhaupt, die GC behandelt ausländische Verkehrssünder "bevorzugt"...

Grüsse aus dem Piemont (ein ganzes Dorf mit gratis WiFi !!)

Harry


Schickt mich in die Wüste... BITTE !

www.4x4-reisemobile.org
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