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ungeschlagener Meister der Laternen
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1969 koste ein 88'er 11.845,- DM, ein 109'er 12.895,- DM
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... alles deutsche Eiche!
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Ungenudelter Sous-Chef de Chaosine
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Das ist ein WERKSTATTWAGEN. Der ist wirklich voll mit Werkzeug, mit dem Fahrer dieses Wagens habe ich das ganze Wochenende eine Maschine von uns überholt. Ist ne 8 Mann Firma. Die haben aber drei von dennen, und zwei VW schlagmichtot
Zuletzt bearbeitet von Hasi; 20/04/2009 20:35.
Gruß Mathias
Irgendwie ist das blöd so ohne Landy :-(
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Die gute Seele
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aktuelles Urteil zum Thema Fahrtenbuch manuell oder per Computer: guckst Du @Hasi Na klar ist das ein Werkstattwagen - wer fährt sowas schon freiwillig
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Mogerator
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Zum Werkstattwagen und der 1%-Regelung vorhin gefunden, und evtl. für den einen oder Anderen interessant: Keine 1-Prozent-Regelung bei Werkstattwagen: Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterliegt in der Regel nicht der sog. 1-Prozent-Regelung für die Privatnutzung des Fahrzeugs. Im Urteilsfall war dem Arbeitnehmer eines Unternehmens für Heizungs- und Sanitärbedarf ein zweisitziger Kastenwagen (Werkstattwagen) überlassen worden, dessen fensterloser Aufbau mit Materialschränken und –fächern sowie Werkzeug ausgestattet und mit einer auffälligen Beschriftung versehen war. Für die private Nutzung dieses Wagens setzte das Finanzamt einen Nutzungswert nach der 1-Prozent-Regelung an. Der Bundesfinanzhof gab dem hiergegen klagenden Steuerzahler Recht und stellte fest, dass ein solches Fahrzeug typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt wird. Ob ein solches Fahrzeug dennoch privat genutzt wird, bedarf jeweils einer Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast dafür liegt beim Finanzamt. (Az.: VI R 34/07)
Grüße DaPo
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