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Im Schwitzkasten
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@ landcruiser: Das gibt es, und zwar in Wien, Niederösterreich und Burgenland. Wohnmobile fallen nicht darunter. Sollte dieses aber laut Zulassungsschein als Lastkraftwagen zugelassen sein, dann darf es nicht in die Stadt. Das Verbot gilt auch für LKWs unter 3,5 Tonnen!!!! Hier findet man Genaueres: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?StID=387680&AngID=1@ Flick: Die Abgabe fällt in der Schweiz auch für reine Stehtage an, muss also für alle Tage zwischen Ein- und Ausreise bezahlt werden. Ziemlich gute Auskünfte dazu findet man im Allrad-LKW-Forum. Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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viermalvierer
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@Flick
Die Aussage von Marcus ist richtig. Stehtage müssen bezahlt werden, auch bei Wechselkennzeichen. Bei einer Fahrt ins Ausland hat man aber einen Rückerstattungsanspruch.
Schwere Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 Kg bezahlen eine PSVA. Diese beträgt Fr. 650,- pro Jahr (mit Rückerstattungsanspruch) Für jeden Tag, den man nachweislich mit dem Wohnmobil im Ausland weilte, kann 1/360-stel zurückgefordert werden.
Genaue Informationen und das Rückerstattungs Formular kannst Du von der Homepage der eidg. Zollverwaltung herunterladen.
Fredy
Zuletzt bearbeitet von Omani; 24/06/2009 10:15.
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landybehr
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