Nachdem ich mich bei meinen Ãœberlegungen immer an der 3.5t Grenze bewege bzw. darüber wollte ich einfach wissen was denn nu wirklich die Unterschiede sind....
Herausgekommen ist eine Vergleichstabelle die vielleicht auch andere interessieren könnte und gern korrigiert/ergänzt werden darf/soll. Leider kann weder xls noch pdf geladen werden - aber vielleicht geht's so auch.
Wenn ich die StVO richtig deute, darf man über 3,5 in D aber nur 80 fahren.
Atze
Quelle
§ 3 Geschwindigkeit (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, 2. außerhalb geschlossener Ortschaften a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h, b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h, c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. (4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Für Womos gibts eine (probeweise?)Ausnahmeregelung. Die dürfen 100,sind aber an das Überholverbot für KFZ über 3,5t gebunden.
Wobei der Versuch am 31.12.2009 abläuft und noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist. Aber wahrscheinlich wird es bei den 100 Km/h bleiben und laut Empfehlung der Verkehrstage das Überholverbot für Womo über 3,5to dann auch fallen soll. Aber das ist noch nicht sicher
Für uns scheint aufgrund der betrachteten Unterschiede, die Einschränkung auf 3.5to für Europa und 2-3 Reisen im Jahr doch eine eher vernachlässigbare Einschränkung zu sein.
Im südlichen Afrika, wo für Umogs und ähnliches teilweise sogar Parkverbot (z.B.: Moremi/BW) herrscht, ist das aber von Bedeutung - wobei auch dort wahrscheinlich das "Augenscheinliche" gilt. Ein 130iger, Bremach, Sprinter sehen einfach leichter aus als ein Umog oder Magirus...
Fazit: je nach Reiseziel, sofern nicht Alltagsauto ist die vielfach diskutierte Beschränkung auf 3.5to nicht wirklich nachvollziehbar? Vielleicht macht jemand mit einem Fahrzeug über 3.5to und einer mit kleiner 3.5to mal einen Vergleich der echten Kosten auf Jahresbasis dann haben wir Fakten?
Ich hoffe, die Beiträge ergänzen sich. Im Einen geht es mehrheitlich um Fahrverbote und im Anderen soll es mehrheitlich um die Kosten beim Fahren bzw. im Unterhalt gehen... Auch wenn sich eine Unterscheidung nicht in jedem Fall schwarz weiss herstellen lässt.
um nur mal ein kleines Beispiel zu nennen: Als ich mich mit dem Gedanken gespielt hatte, den Bremach über 3,5 Tonnen zu typisieren, fragte ich bei diversen Versicherungen an: Aufgrund des großen Konkurrenzkampfes der Versicherungen in der PKW-Kategorie hatte ich eine große Auswahl an Angeboten mit guten Prämien. Über 3,5 Tonnen sah die Sache ganz anders aus. Günstige Pakete, wie ich es jetzt zusammen mit dem PKW habe, gab es nciht, Vollkasko auch nciht. Außerdem gehen die meisten Angebote von einer gewerblichen Nutzung des Lasters aus, LKWs über 3,5 Tonnen in privater Hand fallen nicht in eine der bekannten Schubladen, damit gibt es auch keine Konkurrenz.
In Sachen Maut: In Österreich bemisst sich die LKW-Maut über 3,5 Tonnen einzig an der Zahl der Achsen, nicht nach dem Gewicht. Ob jetzt mit 4,1 oder mit 18 Tonnen: ich zahle denselben Betrag. Eine Fahrt von Salzburg nach Wien und retour (etwa 600 Kilometer) kostet mich 180 Euro, nur Maut. Unter 3,5 Tonnen: 75 Euro Jahresvignette, für beliebig viele Fahrten.
Nutze ich den Wagen nur einmal im Jahr und die österreichische Autobahn nur, um aus dem Land raus und bei Rückkehr wieder rein zu kommen, fällt das nicht ins Gewicht. Wir sind aber ein paar Dutzend Mal im Jahr unterwegs; zu Hundeausstellungen, mal dahin auf Besuch, dorthin nur für ein verlängertes Wochenende. Pi mal Daumen würde ich allein an Mautgebühren in Österreich pro Jahr 2000 Euro hinlegen, versus 75 Euro für unter 3,5 Tonnen.
Das ist jetzt halt nur ein Beispiel für Österreich, und ist sicher in anderen Ländern ganz anders. Unsere Steuer- und Versicherungsmodelle kennen weniger Flexibilität in Sachen Wohnmobil, Oldtimer etc. Eine echte Wohnmobil-Versicherung geht davon aus, dass das Auto nur maximal drei Monate im Jahr am stück im Verkehr ist. Das ist dann billiger. Da wir aber den Wagen durchs ganze Jahr hindurch nutzen, muss eine ganz normale Ganzjahresversicherung her.
Bei einem Vergleich kommen also sehr viele Faktoren in Betrachtm, die man in einer einfachen Tabelle so nicht berücksichtigen kann.
Klasse, genau die Art von Info hoffte ich zu erhalten. Danke!!!
Gut wir werden in wenigen Wochen wieder in der Schweiz zuhause sein und wollten das "Womo" nicht unbedingt als Alltagswagen nutzen. Die Versicherungsfrage kann ich erst vor Ort klären - aber mit der Zunahme der grossen mobilen Ferienhäuser hoffe ich dort auch auf zunehmenden Wettbewerb. Was die GoBox in A angeht hatte ich ja den km Gegenwert zum Jahrespickerl angegeben - dann kann jeder sehen wie weit er damit kommt. Für Euch, in Austria lebenden ist das natürlich ein anderer Gesichtspunkt als für Urlaubsdurchreisende. Dafür haben die Schweizer die LSVA - auch nicht besser...
Vielleicht kommen noch weitere LiveBerichte aus D und CH, dann wird sich für Interessierte Forenleser das Bild sicher besser abrunden.
Was kostet denn ein 3 Achser mit ca 20 Tonnen Gesamtgewicht in Österreich pro Kilometer an Maut pro KM mit der Go Box? (S-LKW)
Kostet ein Pinzgauer mit 4,5 Tonnen und Hinterachsabstand weniger als 1m das Gleiche?
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Schwere Womos in der Schweiz sind nicht so das Problem. Du kaufst einen Zettel für ca. 45 Franken und darfst dann 10 Tage in der Schweiz fahren. Entwertet wird der Zettel in dem Du jeden Tag bevor Du losfährst das Datum einträgst. Kilometer sind egal.
Wie schon geschrieben, ab 3,5 Tonnen richtet sich die Maut ausschließlich nach der Anzahl der Achsen, Gewicht ist unerheblich. Daher kostet ein 6x6-Pinz (wenn nicht abgelastet) gleich viel wie ein 24 Tonnen-Baulaster. Hinterachsabstand ist auch irrelevant. Das Einzige, was ich noch nicht auf die Schnelle eruieren konnte, war die Berücksichtigung von Liftachsen. Zählen die auch, wenn angehoben, oder nur abgesenkt? Eigentlich muss ich das gar nicht wissen, interessiert mich nur am Rande.
Derzeit kostet die Maut für einen 3-Achser 0,2212 Euro/Kilometer (2-Achser: 0,158 Euro/km), + 20% Mehrwertsteuer. Anhängerachsen zählen auch, allerdings gibt es dann nur noch die Kategorie "4 Achsen und mehr", was bis hin zum Tausendfüßler alles umfasst.
Übrigens: Ab 1.1.2010 wird die Ö-Maut schadstoffklassenabhängig gestaffelt. Bedeutet: Euro 0-3 werden um 10% teurer, Euro 4/5 um 4%, Euro 6 um 10% billiger.
Eine Reise mit dem schweren Womo durch Oestreich geht aber schwer an den Geldbeutel. Nur als kleine Info. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz für ein ausländisches schweres Womo über 3.5 Tonnen,also bis 40 Tonnen sind folgende Gebühren fällig.
Für 30 aufeinanderfolgende Tage Fr. 58.50
Für 10 frei wählbare Einzeltage innerhalb eines Jahres Fr. 32.50
Für einen bis elf aufeinander folgende Monate, pro Monat Fr. 58.50
Für ein volles Jahr Fr. 650.00
Also kann Marcus in seinem Land gut 2 mal Salzburg-Wien retour fahren, bis die volle Jahresgebühr von FR.650.- verbraten sind.
gilt das auch für in der Schweiz immatrikulierte Womos oder nur für Ausländische? Soll heissen, müsste ich für mein Womo mit dem Wechselkennzeichen auch nur dann LSVA bezahlen wenn ich es tatsächlich bewegen will?
Dann würde es zukünftig ja nur darum gehen die Strecken in Österreich zu minimieren oder optimieren.
@ landcruiser: Das gibt es, und zwar in Wien, Niederösterreich und Burgenland. Wohnmobile fallen nicht darunter. Sollte dieses aber laut Zulassungsschein als Lastkraftwagen zugelassen sein, dann darf es nicht in die Stadt. Das Verbot gilt auch für LKWs unter 3,5 Tonnen!!!!
@ Flick: Die Abgabe fällt in der Schweiz auch für reine Stehtage an, muss also für alle Tage zwischen Ein- und Ausreise bezahlt werden. Ziemlich gute Auskünfte dazu findet man im Allrad-LKW-Forum.
Die Aussage von Marcus ist richtig. Stehtage müssen bezahlt werden, auch bei Wechselkennzeichen. Bei einer Fahrt ins Ausland hat man aber einen Rückerstattungsanspruch.
Schwere Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 Kg bezahlen eine PSVA. Diese beträgt Fr. 650,- pro Jahr (mit Rückerstattungsanspruch) Für jeden Tag, den man nachweislich mit dem Wohnmobil im Ausland weilte, kann 1/360-stel zurückgefordert werden.
Genaue Informationen und das Rückerstattungs Formular kannst Du von der Homepage der eidg. Zollverwaltung herunterladen.