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#337005 25/06/2009 16:34
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avenon Offline OP
Sandfloh
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Hallo,
ich hatte ja auch in Bad Kissingen den Unicat Daily mit den 11.0R16 XZL's gesehen. Da war die Idee auch schon geboren. Jetzt habe ich einen Satz gefunden, den könnte ich recht günstig bekommen, allerdings sind die Reifen 10 Jahre alt aber nie montiert. Laut Verkäufer kühl und trocken gelagert. Da ich so überhaupt keine Ahnung von Reifen hab, würde mich eure Meinung dazu interessieren.

Zuletzt bearbeitet von avenon; 25/06/2009 16:35.

Gruß
Peter
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Dauerbrenner
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aufjedenfall vorher anschauen!!

denke mal die sind knochentrocken und hart wie Sau, bringt zwar super Laufleistungen aber Fahrleistungen(Haftung) unter aller Sau, wenn man nur in der Wüste rumkutschen will ok, aber der Grössere Teil auf Europa´s Aspahlt?

Und passen die Dinger überhaupt drunter und bremst das dann noch, wenn Haftung vorhanden ist, die sind ja schon ne Ecke grösser und schwerer.


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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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Arizona - the place to live
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Das würd mich ja interessieren wie du einen Reifen mit über 120cm Durchmesser in deine kleinen Radkästen pressen willst.

Der 11.0-16 ist zb. grösser als ein 365/80-20 und das ist ein Reifen den man auf einem Unimog als passend beschreiben würde.

Bist du dir wirklich sicher dass der Unicat die drauf hatte?
Ich nämlich nicht, die Radhäuser waren unbearbeitet.

Grüessle


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WIM Offline
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avenon Offline OP
Sandfloh
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Sandfloh
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Hallo Ozy,
keine Ahnung wie du auf die 120cm kommst.

Der 255/100 R16 hat 923mm unbelastet im Durchmesser,
der 11.0R16 hat 984mm. Die 30mm im Radius mehr ist eigentlich kein Problem.

Die Frage war auch eher ob das Alter der Reifen ein Problem darstellt.


Gruß
Peter
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Daily96 40.10W
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Hallo Peter,

die Frage hatte Bernhard hier schon mal gestellt. Ich stelle den von mir damals zitierten Text nochmal rein. Es gibt da aber wohl keine klare Antwort drauf und wohl auch keine hier zutreffende gesetzliche Regelung, wohl aber die Empfehlung keine Reifen älter 10 Jahre zu verwenden. Die Frage ist halt, wie auch bei schonend gelagerten Reifen, chemische Veränderungen (Weichmacher etc.) und phsikalische Einwirkungen (Korrosion der Stahleinlagen) sich ausgewirkt haben.
Bundesverband-Reifenhandel
Zitat
Alter von Reifen
Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden?Eine interessante Frage, die in vielen Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte Mindethaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die "Verfallbarkeit" eines Autoreifens bestellt?

Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."

Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf.Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt!Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.

Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?

Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00 (sprich: 2000) gefertigt wurde.

Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!

Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.

Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.

Autofahrer, die sich bezüglich des Alters und Zustandes ihrer Reifen nicht auf den eigenen Augenschein verlassen, sondern wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig vom Reifenspezialisten checken lassen. Auch für die Überwinterung der Sommerbereifung bzw. den "Sommerschlaf" der Winterreifen empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Fachmanns. Denn die professionell organisierten Reifenlagerung, die der Reifenfachhandel gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr als Service anbietet, sichert nicht nur optimale Lebensdauer der Pneus. Die mit dem Lagerservice verbundene Reifenprüfung durch den Profi gewährleistet zudem, dass nur einwandfreie Reifen die Chance haben, beim nächsten Saisonstart wieder zum Einsatz zu kommen



Gruß Juergen

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Original geschrieben von WIM


Also bei dem würde ich vorsichtig sein:

Hat mir original Iveco 6.50er Felgen verkauft und dann waren die Dinger umgeschweißt - ET verändert und so - 2Paare mit jeweils unterschiedlichen Maßen ...

Offenbar reicht im Originalzustand der Platz nicht mehr zum Lenken

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Original geschrieben von avenon
Hallo Ozy,
keine Ahnung wie du auf die 120cm kommst.

Der 255/100 R16 hat 923mm unbelastet im Durchmesser,
der 11.0R16 hat 984mm. Die 30mm im Radius mehr ist eigentlich kein Problem.

Die Frage war auch eher ob das Alter der Reifen ein Problem darstellt.


Wurde mir so gesagt, auf die schnelle findet man ja keine Info mehr zu den Reifen im Internet.



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avenon Offline OP
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Hallo Ozy,

hier kannst du alle Details für die beiden Reifen finden:

Michelin Homepage


Gruß
Peter
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In meinem alten Michelin Katalog finde ich den 9.00 R 16 mit Aussendurchmesser 937 mm direkt über dem 11.00 R 16 mit Aussendurchmesser 984 mm. Für beide Reifendimensionen ist die gleiche Felge 6.50 H SDC vorgesehen. Mit Sicherheit eine militärische Forderung, vielleicht weiss dazu jemand mehr. Mit dieser Reifendimension kann man nur im Gelände wirklich glücklich werden. Auf der Strasse entspricht diese Reifendimension in keinster Weise unseren heutigen Sicherheits- und Komfortbedürfnissen. Und immer daran denken, möglicherweise braucht man unterwegs dringend Ersatz, weiss nicht ob das so einfach ist. Wenn ein Fahrzeug-Ausbauer ein Ausstellungsfahrzeug auf eine unmögliche Reifendimension stellt, um damit ein martialischer optischer Eindruck zu hinterlassen, heisst das noch lange nicht das diese Reifendimension sinnvoll ist. Es steht jedem frei das zu tun was er glaubt, dass es für ihn das Richtige ist.

Gruss
Rene_W

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