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on her majesty´s service
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irgendwas aus der inkassowelt?


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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viermalvierer
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Noch etwas Futter zur Kommunikationsfreudigkeit des Herrn Specht vom Verein Pro Allrad da es zwischenzeitlich so ruhig geworden ist und die Vereinsmitglieder sicher wenig über solche Details wissen:

Meine Anfrage vom 31. Mai 2009 mit der Bitte um Antwort bis 14. Juni 2009:

- einer aktuellen Mitgliederliste inkl. Emailadressen, in unverschlüsselter und Form und gebräuchlichem Datenformat wie
z.B. .xls .doc .txt etc.per Post auf Datenträger oder an meine
Mailadresse xxxx@xxx.de

- um Nennung in welcher elektronisch verifizierbaren und rechtlich zulässigen Form (Vereinssatzung §7, Abs.3) die Vereinsmitglieder schriftlich eingeladen wurden

- Eine Aufstellung über die namentliche Zusammensetzung des Vorstand des Verein Pro Allrad

.. Auf alle Fragen bis Heute keinerlei Antwort erhalten ..


Anträge zur JHV am 27.6.2009:


Gestellter Antrag 1

Die Einladung zur Jahreshauptversammlung ist schriftlich per Briefpost vorzunehmen und zusätzlich per Email zu versenden.

Gestellter Antrag 2

Ein Protokoll der Kassenabrechnung, aufgegliedert nach Konten einer kaufmännischen Buchführung (z.B. Telefon, Porto, Versicherung etc.) wird spätestens 30 Tage nach der Jahreshauptversammlung unaufgefordert per Briefpost an alle Mitglieder versandt.

Gestellter Antrag 3

Ein Protokoll der Jahreshauptversammlung wird spätestens 30 Tage nach der Jahreshauptversammlung unaufgefordert per Briefpost an alle Mitglieder versandt.

Gestellter Antrag 4

Veröffentlichung Termin der Jahreshauptversammlung auf einer für Jedermann zugänglichen Webseite des Verein Pro Allrad.

Gestellter Antrag 5

Die Satzung wird dahingehend geändert / ergänzt, das Vereinsmitglieder die mit ihrem Beitrag 3 Monate im Rückstand sind, eine schriftliche Mahnung per Einschreiben erhalten. Wird der rückständige Beitrag nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, erfolgt automatisch der Ausschluß.

Gestellter Antrag 6

Sofortiger Stop der Mahnungen per Inkassobüro. Vor Beauftragung eines Inkassobüro ist dem Vereinsmitglied zuerst eine schriftliche Mahnung per Einschreiben zuzustellen. Wird der rückständige Beitrag nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

Gestellter Antrag 7

Dem Kassenwart Sonja Koziol ist die Entlastung zu versagen.

Gestellter Antrag 8

Dem 1. Vorsitzenden Stefan Specht ist die Entlastung zu versagen.

Gestellter Antrag 9

Überprüfung des Kassenbericht durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Es ist zu Prüfen ob der Verein ein Guthaben besitzt oder insolvent ist.

Gestellter Antrag 10

Die Satzung wird dahingehend geändert / ergänzt, daß der Vorstand zu jedem Zeitpunkt nur Geschäfte tätigen darf deren Kosten durch das aktuell verfügbare Real- und Buchgeld des Verein gedeckt sind. Offene Forderungen dürfen nicht als Vermögen angesetzt werden.


Ich würde mich freuen wenn 10% der Vereinsmitglieder am 27.6.2009 zur JHV kommen um die Begründung der Anträge anzuhören um dann darüber abzustimmen


Gruß Harry

*PS: Falls der Vogel dem Forenbetreiber an die Karre fahren will, hier der alternative Link zum nachlesen:

http://www.wochelen.de/proallrad_1.html





Zuletzt bearbeitet von Harald300GD; 25/06/2009 19:10.
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Habemus Papam
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Was passiert eigentlich/muss man tun,wenn einem Vorstand die Entlastung widersagt wird?

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Original geschrieben von Caruso
Was passiert eigentlich/muss man tun,wenn einem Vorstand die Entlastung widersagt wird?

Der Vorstand kann es zur Kenntnis nehmen, mehr kann er nicht tun ..

Die Folge einer "Nichtentlastung" ist, das der Betroffene (einzelnes Vorstandsmitglied) - für den zur Abstimmung (Entlastung) stehenden Zeitraum - ggf. persönlich für eine fehlerhafte Geschäftsführung haftbar gemacht werden kann.

Zuletzt bearbeitet von Harald300GD; 25/06/2009 22:35.
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Fahnenflüchtiger 4wd'ler
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Original geschrieben von Harald300GD
Meine Anfrage vom 31. Mai 2009 mit der Bitte um Antwort bis 14. Juni 2009:

- einer aktuellen Mitgliederliste inkl. Emailadressen, in unverschlüsselter und Form und gebräuchlichem Datenformat wie
z.B. .xls .doc .txt etc.per Post auf Datenträger oder an meine
Mailadresse xxxx@xxx.de

Ohne mich jetzt zu sehr mit details aus zu kennen. Aber ich hätte mal gedacht das es aus Datenschutzrechtlich Gründen einem Vereinsvorstand nicht erlaubt ist die email Addressen aller Mitglieder ohne deren (schriftliche) Einwilligung öffentlich zu machen.

Das is jetzt ohne Partei ergreifen zu wollen weil ich bin weit weg und hab mit dem Verein nix zu tun brauch ihn also auch ned verteidigen. Aber mal ehrlich, wenn ich dir eine Email schicke mit der Bitte mir dein komplettes Email Addressbuch zukommen zu lassen, würdest du da drauf antworten? OK, der Vergleich hinkt, aber das Prinzip ist daselbe.
Zumal der Verein nicht nur Freunde hat und ein offensichtlich "nicht Freund" nach Kontakt Möglichkeiten mit anderen Mitgliedern sucht.

Also, wirklich ohne den Verein oder desen Vorstand in Schutz nehmen zu wollen. Aber das es auf die Frage, zu dem in der derzeitigen Situation, keine Antwort gibt ist nicht sehr überraschend. Für mich auch vollkommen nachvollziehbar.


Ich höre halt hauptsächlich nur eine Seite hier. Aber selbst wenn ich annehmen muss (mangels fehlender plausibler Gegendarstellung) das alles so stimmt wie hier geschrieben wird dann muss ich trotzdem sagen das die Geschädigten mit auf den Teppich bleiben müssen.
Nur mal angenommen ich hätte mit meiner Annahme zum Datenschutz recht. Und je nach Wortwahl dreht ein Anwalt daraus ein Aufforderung zu einer Straftat. Unmöglich? Naja, in einer verfahrenen Situation wie dieser würde ich nicht drauf wetten wollen.

Eine "bessere" Möglichkeit an die Emails zu kommen wäre vielleicht eine Liste zu erstellen von allen Vereinsmitgliedern, auf freiwilliger Basis. Im Vereinsforum anfragen, wer will trägt sich auf der Liste ein.


see ya, mate,

neo


....der flüchtige 4wd´ler
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@neo

Auch wenn ich Deine Bedenken voll und ganz verstehe und auch ich zu den "Datenschützern" dieser Welt gehöre und dem sehr kritisch gegenüber stehe, ist die Forderung zulässig:

Ein Anspruch auf Herausgabe lässt sich bereits aus den allgemeinen vereinsrechtlichen Grundsätzen ableiten. Das privatrechtliche Vereinsrecht gibt den Mitgliedern von Vereinen einen durchsetzbaren Anspruch auf Einsicht in die Mitgliederliste und Herausgabe einer Abschrift mit deren Anschriften (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vorn 05.10.98, Az.: 21 ZE 98.2707‚ 21 CE 98.2707; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 16 Aufl., Rn. 336, rn.w.N.).

Dieser lnformationsanspruch der Mitglieder beruht darauf, dass sich der Einzelne freiwillig dem Verein angeschlossen hat und damit mit den anderen Mitgliedern in eine gewollte Rechtsgemeinschaft eingetreten ist. Dies fordert von ihm auch, dass er den anderen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse derselben den Kontakt mit ihm durch Angabe seiner Personalien ermöglicht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vorn 05.10.98, Az.: 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707, insbesondere Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein1 18 Aufl., Rn. 338).

Ein derart berechtigtes Interesse ist dabei anzunehmen, wenn ein Mitglied das Mitgliederverzeichnis begehrt, um andere Mitglieder zu Vereinszwecken zu erreichen. Die Einsicht muss bereits deshalb gewährt werden, da sich die wenigsten Mitglieder - gerade in einem mitgliederstarken und bundesweit agierenden Verein - persönlich kennen und es ihnen sonst unmöglich wäre, von Minderheitenrechten Gebrauch zu machen.

Es gibt noch weitere Urteile in der gleichen Richtung.

Gruß Harald

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Der gleiche Zweck - Diskussion oder Information der Mitglieder - läßt sich aber auch über das Form (ProAllrad) erreichen; einer Weitergabe meiner persönlichen Daten auf elektronischem Weg würde ich deshalb auch Widersprechen.

Aus dem Urteil entnehme ich evtl. den Anspruch auf eine Papierliste mit einer Post-Adresse.


Das Rübenschwein
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Original geschrieben von A_N_D_R_E_A_S
Der gleiche Zweck - Diskussion oder Information der Mitglieder - läßt sich aber auch über das Form (ProAllrad) erreichen; einer Weitergabe meiner persönlichen Daten auf elektronischem Weg würde ich deshalb auch Widersprechen.

Aus dem Urteil entnehme ich evtl. den Anspruch auf eine Papierliste mit einer Post-Adresse.

Im Prinzip JA ..

aber z.B. habe ich seit 2006 keinen Zugang zum Forum - Anfrage nach Mitgliedsnummer + Zugang wurde nach der Forumsumstellung bis Heute nie beanwortet - und im Forum erreiche ich auch nur Mitglieder die dort lesen. Will ich Alle erreichen z.B. für eine außerordentliche Mitgliederversammlung, muß ich Alle anschreiben.

Auch eine "Papierliste" wäre ja in Ordnung.

Aber die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu allen Mitgliedern verhindert der Vorsitzende durch permanente Ignoranz. Die Mitglieder erhalten somit nur Infos und nur auf dem Weg wie es der Vorsitzende für richtig hält. Ich sehe darin ein absolut mangelndes Demokratieverständns. Über weitere Verweigerungsgründe mag Jeder selbst nachdenken.

Zuletzt bearbeitet von Harald300GD; 26/06/2009 13:14.
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da kommt ja selbst ein G noch weiter...
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Antrag 5 und 6 widersprechen sich Inhaltlich, Antrag 6 ist widersrüchlich in sich selbst.

Gruß

Carsten ;-)


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Kleiner Drückeberger
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Original geschrieben von ariane44
Antrag 5 und 6 widersprechen sich Inhaltlich, Antrag 6 ist widersrüchlich in sich selbst.

Antrag ist doch das wichtige Wort, demnach kann 5 angenommen und 6 abgelehnt werden ......wahrscheinlich ist aber alles nirgends zu finden wink


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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