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OP
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Moin, gibt es in der Schweiz für die Toyota Geländewagen auch Freigaben für Anhängelasten größer 3,5t? Ich frage weil es sowas in der Schweiz z.B. für meinen Patrol mit 6t gibt, ein Bekannter aber eher einen Toyo haben möchte.
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Hallo
Der HDJ80 ist nach Einbau einer Hecktraversen-Verstärkung, einer Druckluftanlage und Anbau einer geeigneten AHK in der CH bis 6 To. zugelassen.
Gruss Sausack
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Hallo, ähm, Sausack??? Naja, wie dem auch sei, gibt es da irgendwelche Freigaben für (in schriftlicher Form)? Hat jemand sowas und könnt mir das faxen?
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@ThorstenD Land Cruiser FJ/BJ4X, FJ/HJ6X, BJ/HZJ/PZJ7X, FZJ/HDJ80, HDJ100 sind in der Schweiz für Anhängelasten bis 6 Tonnen zugelassen wenn a: Durchgehende Bremse (meist Druckluft) b: verstärkte Traverse für 6 t und z.B. bei J10 wird noch Rahmen verstärkt Die Anhängelasten werden bei uns im Fahrzeugausweis vermerkt. Gruss Georg
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Hallo Thorsten, sieht übel aus: Hier ein Zitat von www.wrangler4you.com: "" CH-spezial: Für einige Fahrzeuge geben Hersteller Anhängegarantien ab, die im ganzen EU-Raum einmalig sind. Fahrzeuge die im CH-Raum für 6'000 kg Zuglast zugelassen sind, erhalten im EU-Raum nur 3'500 kg Anhängelast. Bedingt durch die Produktehaftung haben allerdings die Hersteller ihre Garantien nach unten korrigiert. Der neue Range Rover oder der Toyota LandCruiser erhalten neu nur noch 3'500 kg Anhängelast. "" Sieht so aus, als ob man in der EU für diese Fahrzeuge grundsätzlich nur 3.5t genehmigt kriegt. In der Schweiz braucht man wie 'Sausack' schon gesagt hat aber auch eine durchgehende Bremse und zahlt im übrigen Schwerverkehrsabgabe für den Hänger (immerhin CHF 16 pro 100kg).
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Nachtrag: Das habe ich übersehen:
"" Die Armee förderte die Allradfahrzeuge.
Daher hatte die Schweiz prozentual gesehen auch einen der höchsten Anteile an 4x4 Fahrzeugen in Europa. Mit der Anpassung an das EU-Strassenverkehrsrecht dürften diese einmaligen Anhänglelasten, die einen militärische Hintergrund hatten, endgültig vorbei sein. In Armeekreisen war man an den zivilen Allradfahrzeugen interessiert und förderte auch deren Verbreitung. Armeetaugliche Allradfahrzeuge erhielten einen Kostenbeitrag. Die Fahrzeuge hätten in einem Ernstfall sofort der Armee zur Verfügung gestellt werden müssen. Lange Zeit war es den angehenden Soldaten möglich, ein Allradfahrzeug zu günstigen Bedingungen zu erwerben. Allerdings mit der Auflage, mit dem Fahrzeug in die Wiederholungskurse einzurücken.
Mit einem Allradfahrzeug konnten so Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 9000 kg (Abhängig vom Gewicht des Zugfahrzeuges) mit dem normalen PW-Ausweis gefahren werden. Lange Zeit ohne eine zusätzliche Prüfung. Dann wurde eine Prüfung obligatorisch, dann wieder abgeschafft, und jetzt - per 1. April 2003 - wieder eingeführt.
Ältere Modelle, die noch vor der Gesetzesänderung eingelöst und geprüft wurden, dürfen weiterhin mit Anhängern mit 6'000 kg Gesamtgewicht auf die Strasse.""
Ist offensichtlich also auch bei uns vorbei mit den 6 Tonnen.
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