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#488072 04/02/2012 15:23
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Sprachkehler
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Howdy
Wer kennt sie nicht, Geschichten vom entfernten Verwanten, der im Lande Ganzweitweg sein Glueck machte, verstarb und man wird als Erbe ausfindig gemacht?
Problem daran, manchmal wird so etwas wahr.
Mein spezielles Problem, mir passiert das gerade zum zweiten mal.

Gestern kam Post von meinem fuer mich zustaendigen Amtsgericht.
Die Geschichte ansich stimmt wohl, die Personen die als Erbe ausfindig gemacht wurden, gehoeren teilweise zur Familie.
Alles mit ganz viel behoerdlich beglaubigten Schreiben (Kopien)...

Nun zu den eigentlichen Problemen.
Im Anschreiben steht (sinngemaess), dass mir moeglicher Weise ein Annahmeverweigerungsrecht zu steht und dieses dem beigefuegtem Beiblatt zu entnehmen ist.

Dieses Beiblatt fehlt, oder ist in einer mir unverstaendlichen Sprache.
Auf dem Amt war natuerlich gestern keiner mehr, heut sowieso nicht.

Wie schlage ich das Erbe jetzt moeglichst kostenguenstig und stressfrei aus?
Diesen Stress mit der Familie werde ich mir nicht nochmal antun.

Mit den Teilen der Familie hab ich eher sehr wenig Kontakt und moeglichst sollte sich daran auch nichts aendern. Mit denen wuerde ich, so sich das irgendwie vermeiden laesst, nichts mehr klaeren mussen.

Anwalt/Notar beauftragen?
Kostet vermutlich einen Haufen Geld?

Da das ganze im Ausland abgewickelt wird, kann ich da mit niemandem Kontakt aufnehmen.
Alle Unterlagen (ausser die Geburtsurkunden unserer Familie) sind in auslaendisch.
Von den 100 Seiten verstehe ich nicht ein Wort...

Gericht anrufen?
Ich hab nur die Angst, dass mir der Sachbearbeiter da dann auch nicht helfen kann...

Muss soetwas immer Freitags kommen? Ganzes Wochenende versaut.

Wie vorgehen?

Zuletzt bearbeitet von MacBundy; 04/02/2012 15:25.

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Vorschlag: Du schreibst Deinem Amtsgericht kurz und knapp - Gruende brauchst Du dafuer nicht - dass Du das Erbe ausschlaegst! (Das Ganze per Einschreiben/Rueckschein!)
Da ja gewoehnlich eine Erbfolge besteht, wird man sich nun an weitere Erben wenden, mit denen Du nichts mehr zu tun hast. Fuer eventuelle Schulden des Erblassers haftest Du ja nur, wenn Du das Erbe annimmst!

#488074 04/02/2012 15:44
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Beim Notar habe ich dafür etwa 35 Euro bezahlt,für's Ausschlagen.
Vielleicht mal übersetzen lassen, zumindest sehen,ob nicht Onassis der Erblasser ist
(von Erbe-Lassen bzw. erblassen)



Atze


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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Zitat
Vorschlag: Du schreibst Deinem Amtsgericht kurz und knapp - Gruende brauchst Du dafuer nicht - dass Du das Erbe ausschlaegst! (Das Ganze per Einschreiben/Rueckschein!)

Ich bin mir ziemlich sicher, daß das nicht reicht und eher eines Notars bedarf.
Bei so einer haarigen Sache, in der man in Eigenregie viel falsch machen kann, würde ich nicht auf professionelle Hilfe verzichten.

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Danke euch dreien.
Klingt erstmal weniger anstrengend, als ich mir das seit gestern in meinen kuehnen Traeumen ausgemalt hab.
Bliebe es dabei, waere das schonmal ein Lichtblick...
Wochenende nicht komplett ruiniert!
beer

Original geschrieben von Wikinger
Beim Notar habe ich dafür etwa 35 Euro bezahlt,für's Ausschlagen.

Das waers mir noch wert.
Und dass dann ans Amtsgericht per Einschreiben mit Rueckschein?
Und das wars?
Die leiten dass dann ins Ausland weiter und weiteres geht mich nichts weiter an?
Das waers...


Original geschrieben von Wikinger
Vielleicht mal übersetzen lassen, zumindest sehen,ob nicht Onassis der Erblasser ist

Ehrlich gesagt waere mir das egal.
Schrecklich, wie Familie sich aendern kann, wenns was zu holen gibt.
Noch schlimmer, wenns wirklich was zu holen gibt.
Aber ich goenns den anderen... (und geniesse meine Ruhe, auch ohne 'fremdes' Geld)...


Zuletzt bearbeitet von MacBundy; 04/02/2012 16:22.

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so wie es aussieht, kommste um einen Notarbesuch nicht drumrum, wenn der Verstorbene im Ausland gewohnt hat.

Hier isses ganz gut erklärt:

6 Wochen Frist beachten


G-aby
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Der Notar wird auch in Erfahrung bringen, was es überhaupt zu erben gibt - und dran denken: man kann auch Schulden erben. Die können im Erbschein stehen . . . oder auch nicht, weil bis dato unbekannt.

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Original geschrieben von Burgerfrau
so wie es aussieht, kommste um einen Notarbesuch nicht drumrum, wenn der Verstorbene im Ausland gewohnt hat.

Hier isses ganz gut erklärt:

6 Wochen Frist beachten


Ganz so kompliziert ist das doch nicht! Dem Notar ist doch der Erbvorgang egal, er bestaetigt in diesem Fall der Ablehnung ja nur die Unterschrift des Erbberechtigten - und das kann jede Behoerde!
Ausland sollte hier auch keine Rolle spielen, da das oertliche Amtsgericht bereits aktiv geworden ist.

Till #488089 04/02/2012 16:40
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Original geschrieben von Till
Der Notar wird auch in Erfahrung bringen, was es überhaupt zu erben gibt - und dran denken: man kann auch Schulden erben. Die können im Erbschein stehen . . . oder auch nicht, weil bis dato unbekannt.

Unsinn! Er hat doch deutlich gemacht, dass er NICHT erben will!

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Danke Gaby...
Also schnellstmoeglich einen Notar suchen.
Noch eine Frage: Nachlassgericht ist in dem Fall dann mein Amtsgericht, oder das am Wohort des Erblassers?
(der wohl nach den Papieren schon vor einiger Zeit verstorben ist)
Gut dass das schreiben von voriger Woche ist, somit bleiben mir noch 6 Wochen...


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