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#53590 11/07/2005 13:04
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KlausK Offline OP
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Hallo,

ich werde mir in den nächsten Tagen einen C303 ansehen. Der Wagen ist bis jetzt nicht in D zugelassen.

Da ich weiss das es hier bereits ein paar C303 Besitzer gibt kann mir vielleicht jemand ein paar Fragen beantworten:
- Was hattet ihr für Probleme bei der Vollabnahme?
- Wie habt ihr den Wagen zugelassen (H-Kennzeichen?)
- Wie habt ihr versichert?
- Wie lange hat es bei euch gedauert bis ihr die Deutschen Papiere in der Hand gehalten habt?

Falls irgendwer noch ein paar Tips auf Lager hat die mir helfen könnten sind die natürlich auch willkommen.

Gruss,

Klaus

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KlausK #53591 11/07/2005 13:23
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Zitat
ich werde mir in den nächsten Tagen einen C303 ansehen. Der Wagen ist bis jetzt nicht in D zugelassen.

Da ich weiss das es hier bereits ein paar C303 Besitzer gibt kann mir vielleicht jemand ein paar Fragen beantworten:
- Was hattet ihr für Probleme bei der Vollabnahme?
- Wie habt ihr den Wagen zugelassen (H-Kennzeichen?)
- Wie habt ihr versichert?
- Wie lange hat es bei euch gedauert bis ihr die Deutschen Papiere in der Hand gehalten habt?
Hi Klaus,
also ich habe einen C303 fahre aber immer noch mit der schwedischen Zulassung ...
Bis spätestens nächste Woche will ich aber mal zum deutschen TÜV, dann weiß ich mehr. Prinzipielle Schwierigkieten erwarte ich keine, Fireman-Frank hat seinen C304 jedenfalls im ersten Anlauf durchbekommen, auch mit H-Gutachten.
Ich selber strebe kein H-Kennzeichen an aber das bleibt ja jedem selbst überlassen.
Versichern werde ich ihn bei der LVM, weil die sehr günstige Oldtimer-Versicherungen haben ohne dass ein H-Kennzeichen notwändig wäre. Es genügt lediglich ein Alter ab 30 Jahren und ein nachgewiesenes Alltagsfahrzeug. Beschränkungen hat die LVM sonst keine.
Den deutschen Brief bekommst du zeitgleich mit deinem Besuch bei der Zulassungsstelle, gültiger TÜV-Bericht vorausgesetzt.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


TGB_11 #53592 11/07/2005 13:45
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KlausK Offline OP
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Hi Jens,

Danke für deine Antwort.

Ich hoffe das ich auch Glück beim TÜV habe, zumindest habe ich keine Schwächen am Fahrzeug gefunden die gegen eine Zulassung sprechen. Die Herren beim TÜV sind da aber manchmal sehr einfallsreich.

Wieso willst du kein H-Kennzeichen? Steuerlich wäre das doch sicher am günstigsten. Gibt es da Einschränkungen ähnlich dem 07er-Kennzeichen?

Wie wird eigentlich das Alter nachgewiesen? Es gilt ja eigetnlcih das Datum der Erstzulassung, das kann ja vom Baujahr abweichen. In den meisten Fällen wird aber über die Erstzulassung kein Nachweis mehr vorhanden sein. Legt der TÜV das dann einfach auf Basis des Baujahres fest?

Wegen dem Brief habe ich irgendwie im Hinterkopf das vor dem Ausstellen eine Nachfrage an das Kraftfahrtbundesamt gestartet wird was dann mal ein paar Wochen dauern kann. Weiss da jemand genaueres?

Viele Grüsse,

Klaus

KlausK #53593 11/07/2005 14:04
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Zitat
Die Herren beim TÜV sind da aber manchmal sehr einfallsreich.
Schon wahr, manchmal sind die jenseits jeglicher Realität ...

Zitat
Wieso willst du kein H-Kennzeichen? Steuerlich wäre das doch sicher am günstigsten. Gibt es da Einschränkungen ähnlich dem 07er-Kennzeichen?
Der C303 wird als LKW eingestuft, das bringt aktuell auch keine hohe Steuerlast mit sich. Das FA weigert sich ja manchmal, die LKW-Eintragung zu akzeptieren, in Sachen C303 wird das eher nicht der Fall sein. Die Kiste ist so grobschlächtig, da kann selbst der ungnädigste FA-Sachbearbeiter keinen PKW reindichten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Die hohen Versicherungssummen sprechen gegen LKW, aber wenn der 30 Jahre alt ist, zahlt man bei der LVM das gleiche wie bei einem Oldtimer. Ergo bringt mir das das "H" auch keinen Vorteil. Ich will den C303 verdieseln, das spricht zunächst gegen "H". Nach dem Umbau muß ich mal sehen, was ich so mache. Wenn ich aber nicht durch zukünftige unsinnige Steuergesetzgebung zum "H" gezwungen werde, bleibe ich bei der "normalen" Zulassung.

Zitat
Wie wird eigentlich das Alter nachgewiesen? Es gilt ja eigetnlcih das Datum der Erstzulassung,
In den schwedischen Papieren zu meinem Auto steht die Erstzulassung drin, da ist also der Nachweis erfolgt. Wie man das ohne solche Papiere macht, keine Ahnung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Zitat
Wegen dem Brief habe ich irgendwie im Hinterkopf das vor dem Ausstellen eine Nachfrage an das Kraftfahrtbundesamt gestartet wird was dann mal ein paar Wochen dauern kann. Weiss da jemand genaueres?
Also ich habe ja die schwedische Zulassung und damit den Nachweis über den rechtmäßigen Besitz. Ich meine, da wird nix wochenlang nachgeprüft, wenn man eine EU-Zulassung (Schweden gehört ja zur EU) vorweisen kann.

Jens


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KlausK #53594 11/07/2005 15:14
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Hallo Klaus,

wenn Du nach Holland fahren solltest, kann ich Dich evtl. mit einigen Bildern versorgen.

Schick mal ne PN, wenn Du Interesse hast, und es das gleiche Fahrzeug ist.
Falls nicht - hätt ich noch ne Adresse für Dich.


Grüße von der Nordsee
Olaf
KlausK #53595 11/07/2005 18:06
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Es ist ja eigentlich schon alles gesagt. Bei mir spricht fürs H-Kennzeichen, das die Steuer auch Gewichtsabhängig ist und mein C304 eine Tonne schwerer als Jens sein C303 ist. Wenn du noch weitere Fragen hast, bitte PM.

Frank


--

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KlausK Offline OP
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Jetzt hab ich gestern erfahren das der Wagen erst 29 Jahre alt ist. Eine H-Zulassung kommt dann wohl in den nächsten Monaten erstmal nicht in Frage.

Zulassung als LKW dürfte ja wirklich kein Problem sein, da der Wagen noch keine 30 ist könnte die Versicherugn dann aber ziemlich teuer werden. Gibts da vielleicht auch Anbieter die auch vorher schon vergünstigte Tarife anbieten?

Klaus

KlausK #53597 12/07/2005 23:12
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Hallo Klaus,
es ist schön, daß die 30x/tgb1x Gemeinde stetig wächst.
Hier sind meine Erfahrungen mit dem Tüv.
Mein c303 Bj.77 hat es beim ersten Anlauf beim "falschen Tüv" nicht geschafft und zwar aus folgenden Gründen:
1. Fahrgestellnr. auf dem Rahmen nicht auffindbar
(Hallo Jens, hast Du zu der Nummer neue Erkenntnisse???)
2. Anhängerkupplung hat keine Prüfziffer ==> Einzelabnahme
der Kuppl. =150€
3. Mein Verkäufer hatte hinten eine Flutlichtanlage dran
auch das gab Jammern.
4. Er wollte ein Wiegeprotokoll (Gewichte)
5. Er hat behauptet, daß die 9.00R16 Reifen mehr als 10% von
den 280/85R16 (glaube ich) Serienreifen abweicht.
Hat wohl in die falsche Tabelle geschielt, sind nämlich
nur knapp 4%.
Das gelbe Rundumlicht (Leuchtwarze) auf dem Dach hat er nicht benerkt.
Ich habe es dann allerdings aus Zeitgründen vorgezogen eine 07er Zulassung zu machen (will ja schließlich keine Einkäufe damit machen).
Dafür habe ich lediglich den schwedischen Brief, ein pol. Führungszeugnis, einen Punkteauszug aus Flensburg und eine Deckungskarte für rote Kennz. benötigt.
Steuer und Vers. je ca. 190 €.

Mit einem ausländischen Kennzeichen würde ich allerdings nicht fahren wollen außer als Schwede mit selbiger Nummer in Deutschland (bin aber kein Schwede). Soweit ich in Erfahrung bringen konnte ist es in Schweden (da war mein 303 zuhause) verboten das ein Ausländer ein schwedisch Zugelassenes Fahrzeug bewegt. (Aus Frankreich ist mir das auch bekannt, dort war das zumindestens vor 10 Jahren noch so). Trotzdem bin ich bis zur Fähre mit der schwedischen Nummer gefahren und habe in Deutschland ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennz., 5Tage) benutzt. Diese Kurzzeitkennz. sind laut Auskunft mehrerer Zulassungsstellen und des ADAC nur zur Ausfuhr aus Deutschland und können nicht zur Einfuhr benutzt werden.
In Anbetracht der, wie bei mir, noch nicht 30 Jahre würde ich Dir eine 07er Zulassung Empfehlen.

Ich habe da vorhin Holland gelesen... Ich hätte da ein Paar c303 Blattfedern die möglichst kostenneutral zu mir nach Bingen am Rhein wollen. Die liegen im moment etwas nördlich von Zwolle. Wenn die in wenigen Tagen etwas mehr in der Nähe von Bingen wären..... das wär schöööön. Wo kommst Du her???

Ich hoffe ich habe Dich mit den vieln Buchstaben nicht Abgeschreckt. Der Volvo ist GEIL. Kauf Ihn wenn er GUT ist.

Bye
Dietmar

PS.: 27.7.05 - 12.8.05 Volvo C30x/Tgb1x Treffen in den Pyreneen.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> [color:"green"] [/color]

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KlausK Offline OP
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Hi Dietmar,

weiss noch nicht ob ich jetzt hinfahre, falls ja kann ich dir die Federn aber wahrscheinlich mitbringen.

Viele Grüsse,

Klaus

Zuletzt bearbeitet von KlausK; 13/07/2005 18:01.
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1. Fahrgestellnr. auf dem Rahmen nicht auffindbar
(Hallo Jens, hast Du zu der Nummer neue Erkenntnisse???)
Moin,
bis jetzt scheint noch niemand eine eingeschlagene Fahrgestellnummer am Rahmen gefunden zu haben, ich auch nicht. Es muß auch nicht zwingend eine geben, früher in anderen Ländern brauchte man sowas nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Die schwedische Armee, für die mein Fahrzeug gebaut wurde, dürfte da auch keinen gesteigerten Wert drauf gelegt haben.
Ich werde nächste Woche zum TÜV eiern, mal schauen was der sagt.

Gruß
Jens


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TGB_11 #53600 14/07/2005 12:08
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Hallo,

schau mal an der vorderen linken Rahmeninnenseite, bei einigen Fahrzeugen war die auch da eingeschlagen...


Grüße
DaPo


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DaPo #53601 14/07/2005 13:31
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Hi DaPo,

was meinst du denn genau damit ? Den Rahmen hatte ich schon ziemlich unter der Lupe, natürlich auch die Seiten, die nach innen zeigen. Oder soll ich innerhalb des Rechteckprofils in den Hohlräumen mit einer Minikamera suchen ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Gruß <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Jens


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TGB_11 #53602 14/07/2005 19:22
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Nein, natürlich nicht innerhalb der Hohlräume.

Ich kenn´s halt nur von einigen -ganz alten- Unimogs, und auch von anderen Fahrzeugen, daß da die FgNr. statt vorne rechts an der Außenseite vom Rahmen teilweise links auf der innenseite eingeschlagen ist. Das gibt dann beim TÜV immer Diskussionen... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Grüße
DaPo


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DaPo #53603 14/07/2005 21:40
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Zitat
Nein, natürlich nicht innerhalb der Hohlräume.

Ich kenn´s halt nur von einigen -ganz alten- Unimogs, und auch von anderen Fahrzeugen, daß da die FgNr. statt vorne rechts an der Außenseite vom Rahmen teilweise links auf der innenseite eingeschlagen ist. Das gibt dann beim TÜV immer Diskussionen... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Also im Manual steht drin, wo alle Schilder und Nummern sind. Und eine Nummer am Rahmen gibts da nicht. War bei mir aber kein Problem beim TÜV.

Frank


--

... alles deutsche Eiche!
KlausK #53604 20/07/2005 04:43
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Moin,

war gestern mit dem C303 zur Vollabnahme beim TÜV ... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" />
Folgende ("erhebliche") Mängel wurden festgestellt:
- Fahrzeug-Ident.-Nr. nicht auffindbar
- Kennzeichenbeleuchtung fehlt
- Rückstrahler "nicht genehmigte Ausführung"
- Sitze im "Laderaum" sind zu entfernen (Wegen LKW, ansonsten nur PKW-Typisierung)

Den Haken mag er auch nicht eintragen, da keine deutschen Prüfzeichen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Tja, alles nachvollziehbare Argumente. Die Fahrgestellnummer darf ich in einer Werkstattt einhämmern lassen, dann wäre es ok.
Tipp für alle anderen: haut die Nr. sauber vorher rein
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />

Gruß
Jens


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TGB_11 #53605 22/07/2005 14:44
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hat dein tüv-mensch schon gewusst das
eu-recht vor bundesrecht geht?
rechtsgrundlagefür die prüfung von
anhängerkupplungen ist der §22a STvzo
in verbindung mit der technischen
anforderung TA 31 und dem merkblatt
,,hinweise über mögliche genemigung von
ausnamen nach §70 StVZO für importierte
fahrzeuge(pkw),,.die können nach augenschein
begutachten,das heist anschauen und entscheiden.
es muss nur eine,,in etwa wirkung,,da sein.
also einfach gesagt,wenn fahrzeug und ahk ab werk
verbaut waren und zusammen aus dem ausland kommen,
dürfte es kein problem beim tüv geben.zumindest
laut eu-recht.

gruss siggi109
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD
TGB_11 #53606 23/07/2005 17:11
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Zitat
- Kennzeichenbeleuchtung fehlt
Wenn´s eine Oldtimerzulassung werden soll, würde ich´s mit einer sondergenehmigung versuchen. Hab ich schon öfter gesehen...

Zitat
- Sitze im "Laderaum" sind zu entfernen (Wegen LKW, ansonsten nur PKW-Typisierung)
Mein U404S hat auch zwei Sitze im Koffer, und ist trotzdem LKW...

Zitat
- Fahrzeug-Ident.-Nr. nicht auffindbar
...
Den Haken mag er auch nicht eintragen, da keine deutschen Prüfzeichen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Hmm, schon mal bei Volvo nachgefragt?


Grüße
DaPo


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Zitat
hat dein tüv-mensch schon gewusst das
eu-recht vor bundesrecht geht?
Wo steht das? Das könnte viele Probleme auf einen Schlag lösen... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Grüße
DaPo


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TGB_11 #53608 26/07/2005 09:18
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Moin,

gestern wurde die $21-Abahme vollendet - ohne erneute Mängel <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />

Wegen Fahrgestellnummer:
Aus gut unterrichteten Kreisen wurde mir glaubhaft versichert, dass bei alten Volvo´s (so bis Mitte der 80iger ungefähr), die ausschließlich für den Inlandsmarkt bestimmt waren, keine Fahrgestellnummer am Rahmen vorhanden ist. In Schweden braucht man sowas nicht.
Der TÜV kann die nachträgliche Anbringung verlangen (hat er in meinem Falle) oder eben nicht ... Tagesform abhängig <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Die Sache mit der AHK habe ich nicht nochmal diskutiert, er hat sie mir jetzt als "Rangierkupplung" eingetragen, sodaß ich sie nicht abbauen muß. Letztendlich ist es auch egal, ich habe eh keinen Anhänger dafür.
Außerdem gibt Volvo komischerweise nur 1500kg Anhängelast frei, ich nehme aber mal an, das hat nichts mit der technischen Möglichkeit zu tun. In Schweden hatten sie eben nur einen kleinen Anhänger vorgesehen und fertig. Oder die 1500kg gelten bis 60% Steigung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />

Gruß
Jens


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Zitat
Der TÜV kann die nachträgliche Anbringung verlangen (hat er in meinem Falle) oder eben nicht ... Tagesform abhängig


Für die Zukunft ist es so sicher besser, sonst hättest du doch dauernd solche Diskussionen mit Polizei/Grenzer/Versicherungen/Diebstahl/TüV..........usw.

Ist doch ein kleines Übel <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />


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