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Es geht ja nicht um den Zahnriemen, sondern darum, ob der Prüfer es voraussehen konnte, daß "etwas" passiert. Wenn er glaubhaft argumentieren und durch Protokolle beweisen kann: "Herstellervorschrift eingesehen, Temperatur und Ölstand geprüft, Drehzahlvorgabe- und Dauer eingehalten, also kein Schaden zu erwarten", wird er den Prozeß wohl gewinnen. Er muß dem Kunden keinen Wartungsfehler beweisen, um aus dem Schneider zu sein.

Ach, übrigens: Die Abgasuntersuchungen werden "hoheitlich" durchgeführt. Für Schäden haftet daher das entsprechende Bundesland, in dessen Auftrag die Meßung durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Abgasuntersuchung nicht beim Technischen Überwachungsverein (TÜV), sondern bei einer privaten Organisation (z.B. DEKRA) oder einer Kfz-Werkstatt erfolgt (OLG Schleswig, Urteil vom 4.1.1996 - 2 U 37/95).

Viel Spaß vor Gericht, beim Klagen gegen den Staat.


Zuletzt bearbeitet von wolfschweiß; 22/07/2013 13:18.
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Original geschrieben von JoJobaer
Die Info ist von meinem alten Herrn. Wenn du willst sucht er noch einige Urteile raus.

Zum Urteil des Olg Frankfurt hat er geschmunzelt. Will heissen, das hätte er nicht akzeptiert.


Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube bei den meisten Menschen vorhanden. Ein Gericht/Richter spricht nicht Recht. Er interpretiert es nur.

Joachim


Hallo,

ja mach das mal bitte!

Es kann ja nicht sein das der TÜV das Geld kassiert und die volle Haftung an den Staat abschiebt.

Das glaube ich auch nicht und das entsprechende Urteil gibt es auch nur gegen Vorkasse im Netz einzusehen.

Aber Atomkraftwerke dürfen ja auch mit einer minimal Haftpflich Versicherung betrieben werden, danach zahlt der Staat für den Super-GAU!


Gruß AT


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Zitatanfang:
Es kann ja nicht sein das der TÜV das Geld kassiert und die volle Haftung an den Staat abschiebt.
Zitatende


Doch kann er. Es sei denn der Tüvler hätte grob fahrlässig gehandelt.


Warum?

Der Tüv übernimmt eine hoheitliche Aufgabe und ist damit rein haftungstechnisch einem Beamten(im Gesetz heisst es Jemand) gleichgesetzt. Der Beamte haftet persönlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder wenn ein privater Hintergrund besteht. z. B. Den A.T. kann ich nicht ausstehen. Dem zeig ich wie gut mein Hammer funktioniert. A.t. hat jetzt nicht nur Rost, sondern auch ganz neue Beulen.(grins)


Einige kennen wohl das Grundgesetz nicht. Die sollen mal nach lesen.

Für die ganz Fleissigen



Joachim

Zuletzt bearbeitet von JoJobaer; 23/07/2013 15:20.

Rindvieh ist der einzige Reichtum des Landes.

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Bei allem Respekt für den absolut verständlichen Ärger über den defekten Motor, verstehe ich nicht wohin dieser thread noch führen soll.

Die Anspruchsgrundlage für derartige Fäle ist im Staatshaftungsrecht angesiedelt, das ist alles soweit richtig. Das Einwerfen von Aktenzeichen zu Einzelfallurteilen führt aber nicht wirklich weiter, weil keine direkte Vergleichbarkeit gegeben ist. Die entscheidende Frage ist allein, was dem TüV-Prüfer objektiv vorzuwerfen ist. Und die Vorwerfbarkeit bemißt sich an den Grundsätzen der Fahrlässigkeit im Verhältnis zu Sorgfaltspflichten und den technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Allein über das Thema Fahrlässigkeit wurden ganze Bücher von jurstischen Wissenschaftlern verfaßt. Viel Spaß, wenn das hier noch weiter vertieft werden soll!

Also, was hat der Prüfer falsch gemacht? Was hätte er nicht tun dürfen in Ausübung seines hoheitlichen Auftrages? Mit was hätte im konkreten Einzelfall rechnen müssen bei verkehrsüblicher Sorgfalt und unter Anwendung seines fachlichen Wissens? Sorry, nach allem was hier zu lesen ist, kann man dem Herrn wirklich nichts vorwerfen.

Und dem Betroffenen bleibt immer noch die kostenlose juristische Erstberatung des gelben Automobilclubs, übrigens auch unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung. Sollte letztere bestehen, dann ab zum Anwalt und die Chance wahrnehmen. Die gibt´s nämlich fast immer vor Gericht; Justitia hat schießlich verbundene Augen und sieht insofern nix. Sie wägt einfach ab.


Ecken und Kanten serienmässig.
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Hallo AT

wüsstest Du was Gau bedeutet, dann wüsstest Du auch das man diesen nicht steigern kann, es also folglich den Super Gau nicht geben kann, außer in der BILD Zeitung.

Wir haben hier bisher als Fakt nur, dass der Motor auf einem der Zylinder nicht mehr richtig verbrennt oder habe ich etwas überlesen?

Gruß
Thomas

Zuletzt bearbeitet von Oelmotor; 23/07/2013 20:02.
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Original geschrieben von Oelmotor
oder habe ich etwas überlesen?


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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lake Offline OP
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Hallo Leute,

wirklich Ihr seid Klasse, es ist sehr profund was hier geschrieben wird. Ja ich habe inzwischen mit einen Anwalt vom gelben Club gesprochen. Dort habe ich erfahren das ich 1. kein einzelfall bin und 2. die Beweislast habe zu erklären ob der Herr in Blau wirklich einen Fehler gemacht. Dazu fehlt mir 1. das Geld und die Zeit und Ihr wisst selbst vor Gericht und auf hoher See weiss man nie was passiert...
Aber am Freitag werde ich den Motor ausbauen und zerlegen. Ich werde alle Schritte fotografisch mit meinen Motor Instandsetzer dokumentieren. Ich würde mich freuen wenn Ihr mich bei der befundung unterstützt. Das hilft dann wahrscheinlich allen nach mir noch zur ASU gehenden G-Drivern.

Vielen Dank für eur offene, emotionale und klare Kritik und Meinung.
Bis nächste Woche

Ingo

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Original geschrieben von Oelmotor
Hallo AT

wüsstest Du was Gau bedeutet, dann wüsstest Du auch das man diesen nicht steigern kann, es also folglich den Super Gau nicht geben kann, außer in der BILD Zeitung.


Gruß
Thomas


Das klingt ueberlegen schluessig - und ist es auch, folgt man rein sprachlichem Verstaendnis! smile Bedenkt man aber nun den technischen Bereich, fuer den beide Begriffe urspruenglich gedacht waren, dann sieht es allerdings ganz anders aus:

Wenn man in der Atomindustrie von einem "UNFALL" spricht, dann ist damit ein Stoerfall gemeint. Und da gibt es Abstufungen, bei denen der "groesste anzunehmende Unfall (GAU)" noch beherrschbar bleibt, da z.B. redundante Systeme den totalen technischen Zusammenbruch gerade noch verhindern koennen (siehe versagende Kuehlsysteme, die durch Notkuehlung ersetzt werden koennen).
Beim Versagen auch dieser technisch geplanten Massnahmen, reicht hier der Begriff Unfall nicht mehr, denn die Ereignisse gehen nun darueber hinaus - also SUPER... - (siehe die alle Grenzwerte - Strahlenschutzverordnung - ueberschreitende Strahlenbelastung auch ausserhalb der Anlage!). Man steht dem weiteren Ablauf des Geschehens zunaechst machtlos gegenueber. In der Atomindustrie ereignete sich dies in Tschernobyl und Fukushima: Kernschmelze , also Stufe 7 der INES-Skala = Super Gau!

An dem sprachlichen (aber eben nicht technischen) Eiertanz sieht man eine gewisse ideologische Darbietung der Atomindustrie, fuer die realistischerweise zwar Unfaelle denkbar sein muessen, nicht aber Katastrophen mit unbeherrschbarer Eigendynamik!

Aber all dies nur am Rande - dem kleinen Motor helfen semantische Uebungen ja nun nicht mehr. coffee




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Stufe 7 der INES-Skala = Super Gau!

Danke dir dafür.

Sind nicht auch alle japanischen Autos mit qualitativ hochwertigen Kühlwasserpumpen aus FUKUSHIMA ausgestattet?????
So mit Notkurbel im Bordwerkzeug und extra Lenzpumpe um die verseuchte Brühe ins Meer zu pumpen?????

;-)

Gruß AT


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lake Offline OP
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Hallo G-meinde,
nun es ist des Rätsels Lösung gefunden, ich habe den Motor seziert und 2 Fehler gefunden. Alles der Reihe nach:

1. Kompressionsbild vor Ausbau:

Zylinder 1: 21,5
Zylinder 2: 20
Zylinder 3: 0
Zylinder 4: 20,5
Zylinder 5: 22

Also ein eigentlich guter Motor mit komplettem Kompressionsverlust auf Zyl. 3. Dies deutet ja auf einen Ventilschaden hin. OK Motor ausbauen und zerlegen.
Nach 3 Std schrauben war der Motor draussen und konnte zerlegt werden. Äusserlich ein sauberer Ölfreier Motor.

Ventildeckel entfernt:
Nockenwelle ist einwandfrei alle Ventile vorhanden, nichts ungewöhnliches.

Einspritzdüsen entfernt:
die Düsen für Zylinder 2/4/5 sind verölt
die für Zylinder 3 ist einfach schwarz und für Zylinder 1 trocken und grau.
Zylinderkopf entfernt:
die Ventile der Zylinder. 1/2/4/5 sind in Ordnung schliessen und öffnen sauber. Beim Zylinder 3 bleibt das Einlassventil mit etwa 0,5mm offen. OK hier war der Kompressionverlust auf 0 zu erkennen. Nach überprüfen warum, musste ich festellen das ich (mea culpa maxima culpa) apollo eine Kontermutter der Ventileinstellschraube nicht vernünftig festgezogen habe.
Deswegen hat sich das Ventil bei der hohen Drehzahl noch schneller verstellt als sonst üblich und der Zylinder fiel während der ASU aus.
Das wäre vor Gericht das aus gewesen.
Es gab glücklicherweise keinen Ventilaufsetzer auf dem Kolben. Somit konnte ich meinen Befund fortsetzen.

Ich habe die Kolben ausgebaut:

Kolben für Zylinder 1 : OK, Pleuellagerschalen sauber und OK

Kolben für Zylinder 2 : 2. Kompressionsdruckring an einer Stelle gebrochen, Pleuellagerschalen sauber und OK

Kolben für Zylinder 3 : OK, Pleuellagerschalen sauber und OK

Kolben für Zylinder 4 : 2. Kompressionsdruckring an einer Stelle gebrochen, Pleuellagerschalen sauber und OK

Kolben für Zylinder 5: 2. Kompressionsdruckring an einer Stelle gebrochen, Pleuellagerschalen sauber und OK

Die Kurbelwelle ist sichtbar OK.

Tja das wars, ich denke das mit der Einstellschraube des Einlassventils muss ich mir auf die Schulter legen und dafür sorry an die TÜVER wegen meiner schlechten Gedanken an die Prüfer, aber die gebrochenen Kolbenringe die kann ich mir noch nicht erklären.
Habt Ihr da eine Idee wieso immer nur der 2 Ring von oben gebrochen war und nicht der erste der ja viel mehr Kräfte aufnimmt. frown

Mit Gruß

Ingo

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