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Dackelpsychologe
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Hallo, LKWs und ZUGMASCHINEN/TRECKER mal aussen vor gelassen. warum? Nur weil beim der Eintragung als PKW bei 750Kg Schluss ist? Kann dem TÃœV doch egal sein, womit der Anhänger gezogen wird. Du kannst ja mit einem 7,5-tonnen LKW auch einen 32to Tieflader ziehen, der darf dann halt nicht voll beladen sein. Aber deshalb das Gesamtgewicht des Anhängers ändern? WEIL ES HIER UM PKWs/GELÄNDEWAGEN UND NICHT UM LKWs/TRECKER GEHT VERMUTE ICH. der treadstarter hat wohl einen G meine ich verstanden zu haben. bei LKWs,schlepper oder trecker ist doch einiges anders.das verwirrt doch nur.............
gruss siggi109
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Ich bin der gleichen Meinung wie Siggi.
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Habemus Papam
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wenn ich also mit einem PKW/GELÄNDEWAGEN eine eintragung in den papieren von ungebremst 750kg habe, Das ist die Anhängelast und nicht das zGg. eines Anhängers!!! Ohne es jetzt nachzulesen sagen wir mal seit 1986 darf bei neuzugelassenen,ungebremsten Anhängern, die zul Achslast 750kg nicht überschreiten. Bei Einachsanhängern wird die Stützlast zur Achslast addiert um das zGg, zu erhalten, Ja nach Zugeinrichtung deines 1200kg Anhängers hätte ungebremst also ein ganz anderes zGg errechnet werden können. Bei Anhängern sagen wir mal vor 1986 kann die Achslast ungebremst höher sein. Weil der Normalsterbliche nicht in der Lage ist zGg,Achslast und Anhängelast auseinanderzuhalten, gibt es keine ungebremsten Anhänger mit mehr als 750kg zGg zu kaufen. Die Diskrepanz zwischen zGg und zul.Achslast findet sogar steuerliche Berücksichtigung.
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WEIL ES HIER UM PKWs/GELÄNDEWAGEN UND NICHT UM LKWs/TRECKER GEHT VERMUTE ICH. schreien ist unhöflich. der treadstarter hat wohl einen G meine ich verstanden zu haben. bei LKWs,schlepper oder trecker ist doch einiges anders.das verwirrt doch nur............. Nur weil bei Zulassung als PKW die Anhängelast ungebremst auf 750Kg beschränkt ist, ist es ein Unding, daß der TÃœV das Gesamtgewicht des Anhängers auf 750Kg beschränkt hat.
Grüße DaPo
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Ich denke mal dass es eine betreffende Vorschrift gibt damit solchen Schlaumeiereien ein Riegel geschoben ist. Es würden ansonsten wohl jede Menge Anhänger mit defekter Bremse über den TüV geschoben mit dem Hinweis dass man das Teil ja nur mit dem Trecker herumzieht abet nie nie nie am PKW, Ehrenwort.
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@caruso @dapo
das sind spitzfindigkeiten die man mit einem polizisten oder dem TÃœV vor ort nicht unbedingt aus diskutieren möchte.............. ich jedenfalls nicht. der anhänger ist begrenzt auf 750kg und fertig und wenn,ausversehen,mal 30kg mehr drauf sind wird ein sherrif nicht gleich platzen.
gruss siggi109
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Stell dir mal vor,der Polizist weiß auch,dass man mit einem Golf einen 3,5t Anhänger ziehen darf, solange man die Anhängelast nicht überschreitet. Selbstverständlich diskutiere ich das mit dem TÃœV aus. Meistens können die aber selber lesen,ansonsten wären sie zu solchen Abnahmen garnicht befugt. Was so ca. auf 90% der Prüfer zutrifft.
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Druckluftschrauber
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Nur weil bei Zulassung als PKW die Anhängelast ungebremst auf 750Kg beschränkt ist, ist es ein Unding, daß der TÃœV das Gesamtgewicht des Anhängers auf 750Kg beschränkt hat. Nochmal auf meine Anmerkung zurück zu kommen, wenn am Anhänger ne Kugelkupplung montiert ist, dann ists doch korrekt, oder?
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Das hat mit dem Kugelkopf nichts zu tun.
Ich hab hier grad auch so ein Witzgerät stehen. Einachsanhänger Fahrzeugtypenschild: Achslast vorne 650kg Achslast hinten 650kg zGg 650kg alles klar.
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Kleiner Drückeberger
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das sind spitzfindigkeiten ...an einem Defender; Anhängelast ungebremst 750Kg Stützlast 150Kg Ungebremster Anhänger zGG 750Kg Wenn man jetzt die Stützlast voll ausschöpft, das Gewicht der Ladung also nach vorne verlagert, darf man mit einem passenden (Stützlast Deichsel) 750Kg Anhänger zarte 900Kg transportieren da ja die Achslast von 750Kg eingehalten wird
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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