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Zonenkonform
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Zonenkonform
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Hallo Sandlover,
also im Steuerthread steht irgend wo am Anfang dieses
Pick-Up-Urteil.In der Begründung steht ganz klar, das
die Ladefläche nur größer sein muß als der Fahrgastraum.
Von wieviel größer ist nicht die Rede.
Auch die Fin.Beamten haben sich an gültige Rechtsprechung
zu halten!
Wenn ich mich nicht irre.
Gruß aus Berlin

::::: Werbung ::::: LR
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Süchtiger
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Hallo 130iger-Gemeinde,

es ist schon interessant wie die einzelnen FA's und deren Beamten nen 130iger interpretieren um PKW-Steuer zu kassieren. (siehe Landynarr) War bei seiner FA-Vorführung dabei, zwei 130iger nebeneinander. Meiner als LKW mit Segen des FA's München, was den FA-Beamten seines FA's nicht im geringsten interessierte.
Ich kann Euch nur sagen (mein Beitrag, Seite 2) am besten ist es gleich mit Kanonen auf die FA-Spatzen zu feuern. In meinem Fall gleich nach Ankunft des PKW-Steuerbescheid's mit Rechtsanwalt.
Fazit: kein Ausmessen, keine Vorführen, kein Austragen von Sitzen, kein irgendwas........ !
Ein paar Schreiben meines Rechtsanwalts....., nun Bezahl ich mit freundlichen Grüßen des FA's München wieder LKW-Steuer.

Oliver

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Naja, ich bin gespannt ... ich ziehe vielleicht im Herbst von Wiesbaden nach Frankfurt. Kann durchaus sein, dass durch Verlagerung meines Wohnorts um 30km auf einmal mein LKW zum PKW mutiert - Finanzamtlogik halt. Wäre mal gespannt, wie die das veragumentieren <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Jetzt hat's mich auch erwischt. Als meine Kfz-Steuer am 12.11.2004 fällig war, war mein Defender 130 noch ein LKW. Das hat mir auf telefonische Frage die Dame vom Finanzamt ja auch freundlich bestätigt.

Heute kam ein Steuerbescheid, mein Defender 130 sei ein PKW. Begründung: "Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickups) ist die Steuer nach Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen."

Besonders lustig: 4 € "Saäumniszuschlag", nämlich 2€ für eine "Forderung vom 12.11.2004" und 2€ für eine "Forderung vom 12.11.2005", die ich aber nie erhalten habe.

Die spinnen, die Sache geht zu meinem Anwalt.



Eine Bitte: @landynarr was hast Du denn schon rausgekriegt zu Steuerbescheiden für 130er? @all kann mir jemand in 3 Sätzen sagen, was derzeit Sache ist? Da gibt's die Streichung des § 23 Abs. 6a vom 2.11.2004, der das ganze ausgelöst hat. Dann gibt es ein Urteil aus Köln ... für was? Pickup? Defender 110? Und dann gibt's die Gesetzesänderung vom 7.4.2006 ... und die besagt was?

Merci,
Michael (sehr genervt)


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Drollig ... war gerade nochmal draußen und hab genau nachgemessen.

1) vom durchgedrückten Gaspedal bis zum Sitzkasten des Fahrersitzes sind's 42,5 cm. Der Kasten des Fahrersitzes ist 53 cm lang. Von der höhergestellten Kante des Kastens bis zum Ende des Kastens der Rückbank sind's 83,5 cm. Macht eine Länge von 179 cm. Von Tür zu Tür quer rüber gemessen vor der Rückbank sind's 154,5 cm. Macht eine Grundfläche von 27655 cm2.

Den Stauraum hinter der Rückbank habe ich nicht mitgemessen, da er nicht der Personenbeförderung dient. Dafür habe ich auch nicht die Grundfläche des Getriebetunnels abgezogen (da man auf dem Schalthebel offensichtlich keine Person befödern kann).

2) Die Ladefläche ist 162,5cm breit und 171cm lang. Macht 27787,5 cm2.

Ergo: die Fläche zur Personenbeförderung ist kleiner als die Ladefläche.


Der Defender 130 war außerdem nie als PKW gebaut und hat im Vergleich zum kleineren Defender 110 a) verstärkte Stahlfelgen b) leistungsfähigere Federung c) eine wesentlich höhere Zuladung d) zusätzliche Stabilisatoren. Auch der Gesamteindruck mit Plane ist der eines LKWs. Hab ich noch was vergessen?


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Zitat
... Und dann gibt's die Gesetzesänderung vom 7.4.2006 ...

Hab ich was verpaßt? Gibt's einen Link?

Da es keine Meßvorschrift gibt, macht jeder FA-Geier was er will. Einzig die Messung der "Länge" der Fahrgastzelle ist durch ein BFH-Urteil festgelegt!
Derzeit werden auch 1,5-Kabiner als PKW angesehen - wahrscheinlich wegen der Anzahl der Sitze. Danach ist auch eine oranger Doka-VW-Bus der Straßenmeisterei ein PKW oder eine Unimog mit Doka und Zugmaschinenzulassung.
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Urteile gibts noch keine!!! Derzeit sind bei ProAllrad fast 20 Musterklagen zu allen Kategorien anhängig.

A N D R E A S


Das Rübenschwein
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Am 07.04. war die Änderung der WoMo-Besteuerung Thema im Bundestag, es gab einige Reden hierzu, ein Link zum Protokoll findet sich hier:
Buschtaxi Forum
Sehr interessant die Behauptung von Dr. Höll, dass die Geländewagenhalter im Gegensatz zu den Wohnmobilisten nicht gegen die Steuererhöhung protestiert hätten (Anhang 6, S.2834, D).
Gruss Christine


TIRAMISU STATT TAMIFLU
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Hallo Andreas,

ich hab' für meine Anwältin jetzt sowieso mal alles zusammengefasst, das verschafft vielleicht etwas Überblick:



Nach dem Bescheid muss meine Anwältin:

- innerhalb 1 Monats Einspruch erheben. "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom x.x.xxxx, Kfz-Steuernummer xxxxxxx ein. Die Begründung wird nachgereicht durch die Kanzlei ..."
- dem Finanzamt einen fiesen Brief schreiben, so dass sie nie wieder auf die Idee kommen, mich mit dem Scheiß zu belästigen. So fies, dass sie mich noch nicht mal zur Vorführung des Wagens einladen (was erfahrungsgemäß sehr willkürlich abläuft - da wird teilweise zur Feststellung der BodenFLÄCHE nur die Länge gemessen. Oder die Ladefläche kleiner vermessen, weil die "Radkästen höher sind als 10cm" (bei 1,16m Ladehöhe, sehr witzig)).





1) Hintergrund: Luxusautos wie der Porsche Cayenne oder der VW Touareg wiegen manchmal über 2,8t und konnten früher als sogenannte "Kombinationskraftwagen" wie LKW für 172 €/Jahr versteuert werden. Das war natürlich unfair und darum hat der Bundestag mit Wirkung vom 1.5.2005 §23, Abs 6a StVO geändert und damit die Richtlinie 1999/37/EG umgesetzt.

Hier das Gesetz im Wortlaut (ab S.7)
http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0229_2D05B,property=Dokument.pdf

Hier die EG-Richtlinie (wichtigfür Kombinationskraftwagen: Anhang II)
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0116:DE:HTML




2) Mein Land Rover Defender 130 ist zwar ein "sogenannter Pick-Up mit Doppelkabin", aber mit sehr großer Pritsche als LKW gebaut. Es gibt z.B. auch den 20 Zoll kürzeren Defender 110 mit Doppelkabine und Pritsche, die ist dann aber sehr klein, wesentlich kleiner als der Fahrgastraum:
http://www.ebroadcast.com.au/ecars/LandRover/Defender/PiCs37/D110.cut.FQ.jpg

Normalerweise sieht ein Defender 110 so aus:
http://www.sachsreport.com/land%20rover%20defender%20110%20kit%20form.jpg

Hier ein paar Foto vom Defender 130 (wie meiner einer):
http://www.aroundtheworld1999.com/ATW1999Gallery/12101999MaidstoneToSolihull/D130Doug.jpg
http://www.neneoverland.co.uk/www/secondhand/130-softtop.jpg
http://motor.terra.es/addon/img/motor/c68c25galeria_09g.jpg
http://motor.terra.es/addon/img/motor/c68c25galeria_12g.jpg
http://services.netwheels.fi/UudetAutotMat/LandroverDefender130DChcpu.jpg



Im Vergleich zum Defender 110 hat mein Defender 130 z.B.

- von Haus aus ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg und nicht 2800 kg
- verstärkte Federung, verstärkte Stahlfelgen, größere Reifen und verstärkte Achsen
- zusätzliche Stabilisatoren und eine Pritsche mit LKW-Plane
- eine feste Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche

Die Grunddaten wie Länge, Breite, Leer- und Gesamtgewicht entsprechen ziemlich genau dem eines Mercedes Sprinter.

Er war also nie ein "Kombinationskraftwagen" oder ein anderes Fahrzeug, sondern immer ein LKW. Er wurde auch nicht "vorrangig zur Personenbefürderung ausgelegt und gebaut". Er ist auch nicht nach "Bauart, Einrichtung und Erscheinungsbild" ein PKW. Auch ist die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche mit 27655 cm2 kleiner als die Ladefläche mit 27787,5 cm2 (siehe Bundestagsgesetz S. 10 unten, Einzelbegründung zu §2, Abs. 2a Nr. 1).

Im Fahrzeugschein steht übrigens auch "LKW offener Kasten" und ich muss das Auto als "LKW im Werksfernverkehr" versichern für 1400 € / Jahr!




3) Es gibt vom Finanzgericht Köln ein Urteil vom 28.11.2005, das selbst einen Defender 110 als LKW einstuft:

http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_05/05v3715.htm




4) Es gibt eine Gesetzesvorlage des Bundesrats, die am 7.4.2006 im Bundestag besprochen wurde und dann in die Ausschüsse verwiesen wurde. Aber auch die wird nichts an der Lage ändern (siehe Seite 5)

http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600519.pdf


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Wieee, ...selbst einen 110er als LKW einstuft...

Wenns ein 110 Hardtop ist, geht das gar nicht anders.
Das ist immernoch der eindeutigste LKW aller Defender.
<img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Ein Standard 110 Station erfüllt die Kriterien ja keinesfalls... <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Aber saubere Aufstellung! <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> Damit sollte es doch der intelligenteste Finanzler kapieren.

Viel Glück!

Was sacht eigentlich LR selber zum 130er Thema???

Gruß,

Michael


Never stop exploring
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Servus!

Habe meinen 130 angemeldet und wird vom FA als LKW versteuert; wahrscheinlich weil nur 3 Sitze eingetragen sind (sind auch nur drei drinn; 2 vorne, einer hinten). <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Mal sehen ob die irgendwann auf die Idee kommen das ich den LKW vorfahren soll.....

Gruß Mirko

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