werde mir nächste Woche eine Seilwinde anbauen lassen. Nun hab' ich vorsichtshalber mal beim TÃœV angerufen, was ich wegen der Eintragung ber�cksichtigen mu�.
Der freundliche Mensch vom TÃœV sagte, dass ich eine Änderung der Stoßstange am Defender nichts machen m�sste,da mein Defender mit BJ 99 nicht unter irgendwelche neuen Regelungen f�r den Passantenschutz fällt, au�er das Anbeiteil steht mehr als 250 mm �ber die Karosserie hinaus. Dann m�sste eine Längenänderung eingetragen werden. Dies hat aber keine Auswirkung auf die ABE meines Defenders.
Au�erdem m�sste man die vordere Achslast ber�cksichtigen, dies sollte aber auch kein Thema sein.
F�r mich hei�t das jetzt, ran mit der Windenstoßstange mit Winde und fertig.
Irgendwie habe ich aber im Kopf, dass es hier schon andere Beiträge gegeben hat. Hab' aber leider nichts gefunden.
Eigentlich wollte ich ja nur eine Anbauplatte. Hat ihm aber nicht gefallen. Er hat dann die Bilder geschickt. Noch im Rohzustand. Konnte dann nicht anders, als als Die zu nehmen.
Sieht ja irgendwie geil aus, das Ding! Jetzt mal Spass beiseite - muss man die eintragen, und viel wichtiger, bekommt man die in D überhaupt eingetragen?