Moinsen!

Ich war bisher der Ansicht, dass LKW unter 2,8t (DC 460.3 kurz) nicht von der ganzen Steuerdiskussion betroffen sind.
Mein G wurde bisher auch immer als LKW eingestuft und nach Gewicht besteuert. Jetzt hat das FA einen neuen Hubraumsteuerbescheid geschickt. Es beruft sich auf ein Urteil von 1995, wonach alle Geländewagen als PKW zu besteuern sind?
Es gibt aber ein Urteil, wonach das abhängig ist von dem Verhältnis der Ladeflächenlänge zur Personenraumlänge.
Wo finde ich das? Das FA wäre bereit wieder einen Gewichtsbescheid zu schicken, wenn ich ein Urteil anführen kann.

Es wäre super wenn mir jemand von Euch nähere Infos darüber geben könnte.

Viele Grüße Wolf


Und ab "G"ehts...

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