landcruiser (uwe?),

nach meinem rechtsverständnis sind natürlich die urteile, die sich auf ein bestimmtes gesetz beziehen, nach dessen abschaffung hinfällig. schliesslich entscheiden die gerichte nach der bestehenden gesetzeslage und nur im falle von lücken ggf. mit einem gewissen ermessensspielraum.

eine chance mit einer klage hast du, wenn irgendein verfassungsartikel verletzt ist oder steuergerechtigkeit nicht gegeben ist.

deshalb glaube ich auch, dass diese öffentliche diskussion kein fehler gewesen ist. eventuelle neue lücken hätten auch nach der verabschiedung per gerichtsurteil gefüllt werden können oder aber durch eine nachträgliche änderung des kfz-steuerrechts. das wird jetzt halt gleich mitgemacht.

klagen werden sowieso wieder eine menge leute, die ab 1. mai schlechter gestellt werden, eine rechtsschutzversicherung haben, und deren anwälte lust auf so ein verfahren haben.

krass finde ich die entwicklung bei den wohnmobilen.
die wurden bis 1985 komplett nach gewicht besteuert (sonstige fahrzeuge). irgendein vw-bus-depp hat dann für seinen 2.3 tonner t3 höchstrichterlich die (damals noch billigere) hubraumsteuer durchgesetzt, um 35 DM pro JAHR zu sparen.
erst so kam bei den womos die 2.8 tonnen-grenze für gewichtssteuer zustande, die jetzt im zuge der kombi-kfz abschaffung voll nach hinten losgeht.

ich werde jedenfalls im april die einzugsermächtigung für die kfz-steuer widerrufen, die steuer auf monatliche zahlung umstellen und dann die karre erstmal abmelden, bis die klagerei durch ist.

gruss
frank