@spike

Mein Rechtsverständnis ist auch ein anderes... aber MACH DOCH MAL!!! Leider hat mir der FA-Beamte bestätigt, worauf manche TÜV-Prüfer schon seit einiger Zeit hinweisen... bzgl. der Steuer bestimmt einzig und allein das FA, ob es Wohnmobil ist oder nicht, völlig bescheuert, ist aber so.

Natürlich kann man jederzeit das Fzg. zum Wohnmobil machen, in meinem Fall gilt aber trotzdem der Stichtag 1.5. als Besteuerungsgrundlage. Bei mir gehts schließlich darum, eben überhaupt keine "Dazwischensteuer" bezahlen zu müssen.

Gut, heute sind Bilder und Quittungen rausgegangen, mal sehen, was denen nun noch einfällt.

Der Finanzbeamte war übrigens sehr nett und aufrichtig, gab auch zu, daß er das ganze Gehabe mit Behörde, Tüv und Umschlüsselung, Lkw und Womo selbst auch bescheuert findet... aber ER IST halt weisungsgebunden.

@all

Des griangma scho hi!

Ist übrigens hier ein Finanzrechtler???? Meine Rechtsauffassung sagt mir ja, daß der, der was nicht glaubt oder anerkennen will, die "Beweispflicht" hat... was hieße, daß das FA MIR beweisen müsse (nach Einsendung des Fzg-Scheins bzw. der Kopie), daß es sich um kein Womo handelt. Nun hab ich den Ärger und die Lauferei... und ich überlege, eine Aufwandsentschädigung einzufordern. (Grad extra... es ist so ein bescheuerter Behördenwahnsinn hier, es tut mir nur noch weh) ... in anderem Fall mit Dienstaufsichtsbeschwerde bei der lieben Polizei (weil man mir ungefragt bei ner Bagatelle eine Lackprobe entnommen hat - ungerechtfertigterweise, wie sich rausstellte) bekam ich tatsächlich Schadensersatz!!!!

Nicht alles gefallen lassen!

L.C.


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der Schniedel wächst mit seinen Aufgaben