Zitat
Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend, dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF ... und nur die... auszusetzen ist.
Warum nur die? Das Finanzamt hat oft genug erklärt, dass es an die Eintragung im Brief nicht gebunden ist. Also gilt das auch für diejenigen, die M1AF wären wenn es denn eingetragen würde. Die Briefeintragung ist also gemäß Finanzamt uninteressant.

Die M1AFler sind im Entscheid explizit erwähnt, wenn man das FA dazu bewegen kann "wäre M1AF" zu akzeptieren
wäre das ja okke, glaube da aber erstmal nicht dran.


Zitat
Positiv:
M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern,
dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält.

Das geht nicht, weil das Finanzamt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt hat und der Beschluss somit noch nicht rechtskräftig ist.

Doch, geht - habe das mit "meinem" FA bereits geklärt,
und auch schon schriftlich bestätigt bekommen, was ich zurück erhalte.
Wie bereits geschrieben, gilt dies alles vorbehaltlich einer abschließenden Regelung.
Soll heißen: Wenn´s doch zur Hubraumbesteuerung kommt, dann zahlt man Aussetzungszinsen...


the doctor is back from the golf course next patient to the surgery
doctor is [in]