Kann es sein, dass Du hier die Regeln fuer Womo > 7,5t zitierst?

Mindestens eine Deiner Aussagen ist nicht richtig:

Ausnahme zum $18
Zitat
§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.



Jochen